Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung PODGORICA

Montenegro legalisiert Homo-Partnerschaften

Adoption von Kindern bleibt jedoch heterosexuellen Paaren vorbehalten
Montenegro legalisiert Homo-Partnerschaften
Foto: Jens Büttner (ZB) | Montenegro legalisiert Homo-Partnerschaften.

Das nur 622.000 Einwohner zählende Balkan-Land Montenegro (Crna Gora) erlaubt nun gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die der Ehe rechtlich weitgehend gleichgestellt werden. Am Mittwochabend stimmten 42 Parlamentarier für ein entsprechendes Gesetz, fünf stimmten dagegen. Die Adoption von Kindern bleibt homosexuellen Paaren allerdings verwehrt.

Lesen Sie auch:

Serbisch- Orthodoxe Kirche ist dagegen

Gegen das neue Gesetz hatte sich im Vorfeld vor allem die Serbisch-Orthodoxe Kirche im Lande gewandt. Sie ist zwar die größte Glaubensgemeinschaft in Montenegro, steht allerdings seit Monaten unter massivem politischen Druck, weil die Regierung die von Belgrad unabhängige montenegrinische Orthodoxie favorisiert.

Ministerpräsident Duško Markovic begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes als „großen Schritt in die richtige Richtung für die montenegrinische Gesellschaft, ihre demokratische Reife und den Integrationsprozess“. In Montenegro gebe es „keinen Ort für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und es sollte keinen geben“, so Markovic.

DT/sba

 

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Redaktion Orthodoxe Kirche Serbisch-Orthodoxe Kirche

Weitere Artikel

Kirche

Der Sprengstoff konnte ihr nichts anhaben: Eine Marienstatue in Köln überlebte unversehrt den Zweiten Weltkrieg. Heute bringen täglich Menschen Gebetsanliegen zu ihr.
25.11.2025, 16 Uhr
Jonathan Prorok Senlin Du Elisabeth Hüffer
Kein synodales Gremium dürfte für sich beanspruchen, gemeinsam beraten und entscheiden zu wollen. Ganz bewusst wird mit Unschärfen gearbeitet, um das eigene Anliegen voranzubringen.
24.11.2025, 20 Uhr
Heribert Hallermann
Die Satzung des Synodalen Ausschusses wird als geistgewirktes Werk gefeiert, doch Einmütigkeit ersetzt weder kirchenrechtliche Legitimität noch geistliche Unterscheidung.
24.11.2025, 18 Uhr
Dorothea Schmidt