Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Debatte um § 218 StGB

Lebensschutz: Landesbischof Gohl und Bischof Fürst kritisieren EKD und Diakonie

Keine Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung: In einer gemeinsamen Erklärung plädieren die Geistlichen dafür, § 218 StGB beizubehalten.
Evangelischer Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und der Bischof Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst
Foto: Bernd Weißbrod (dpa) | „Die Stellungnahmen des Rats der EKD und der Diakonie Deutschland veranlassen uns, die Grundüberzeugung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart noch einmal öffentlich ...

Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, und der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, haben in einer gemeinsamen Erklärung für die Beibehaltung des § 218 StGB plädiert und Kritik an der Positionierung des Rates der EKD und der Diakonie zu einer möglichen Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung geäußert. „Die Stellungnahmen des Rats der EKD und der Diakonie Deutschland veranlassen uns, die Grundüberzeugung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart noch einmal öffentlich mitzuteilen, um die entstandenen Irritationen über die erfolgten Stellungnahmen auszuräumen“, heißt es in dem gestern verbreiteten Schreiben.

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„Das Leben ist Gabe Gottes. Gott überlässt seine Gabe nicht den Mächten der Zerstörung. Menschen sind berufen, Gottes Willen zu tun und Leben wie Lebensmöglichkeiten auf der Erde zu bewahren.“ Diese Grundüberzeugung sei 2000 in einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz in ökumenischer Einigkeit formuliert worden. „Daran orientieren wir uns bis heute. Wir betonen den gottgegebenen Wert des Lebens von seinem Beginn an bis zu seinem Ende. Der Mensch als Gottes Ebenbild hat eine unverlierbare Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht“, so Gohl und Fürst weiter.

Erklärung nennt spätere Aufgabe der verbindlichen Beratung „folgerichtig“

Der Schutz ungeborenen Lebens sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sei es „wichtig, immer wieder darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaft familienfreundliche und unterstützende Rahmenbedingungen für Kinder schafft. Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, dass Eltern zu ihrem Kind schon während der Schwangerschaft ,ja‘ sagen können“. Für die Kirchen sei es wichtig, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen „genau wahrzunehmen und zu prüfen“. Neben der „Sensibilität für lebensförderliche Lebensumstände einer Schwangerschaft – gerade im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau“, gehöre für die Kirchen „auch der Schutz ungeborenen Lebens zu dieser Abwägung“.

Die Stellungnahme des Rats der EKD plädiere „für eine Straffreiheit bis zur 22. Woche.“ Im Gegenzug wolle der Rat der EKD eine verbindliche Beratung vorschreiben. „Wie diese Verbindlichkeit der Beratung dann noch durchsetzbar wäre, ist völlig unklar. Und so wäre unter diesen Umständen eine spätere Aufgabe der verbindlichen Beratung nur folgerichtig. Dies wäre aus unserer Sicht aber ein Verlust sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch für die schwangere Frau, denn die Beratung zielt auf eine umfassend informierte und langfristig tragfähige Entscheidung der schwangeren Frau“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung Gohls und Fürsts weiter.

Stellungnahme bleibt „profunde theologische Erklärung schuldig“

Eine „solche abgestufte Fristenkonzeption“ unterscheide nicht nur „willkürlich verschiedene Schwangerschaftsstadien“, sondern erhöhe „mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche“ auch „den Druck auf die Schwangeren“. Zudem bliebe der Vorschlag „eine profunde theologische Erklärung schuldig“. „Durch den Verzicht auf eine theologische Grundlegung seiner Position und indem der Entwurf sich primär an ,gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Einsichten‘ orientieren will, verlässt er den jahrzehntelangen ökumenischen Konsens in dieser Frage und schwächt auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethischen Debatten.“ Bohl und Fürst kündigen an, auch künftig „in ökumenischer Verbundenheit“ in „einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten“ und an „guten Rahmenbedingungen mitzuwirken, die es schwangeren Frauen und werdenden Vätern ermöglichen, Ja zu diesem Leben zu sagen, denn Gott ist ein Freund des Lebens.“  DT/reh

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