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Kritik an Bannmeile vor Abtreibungskliniken

Den Freiheits- und Selbstbestimmungsinteressen der Schwangeren steht nichts weniger als das Grundrecht des ungeborenen Kindes auf Leben und seine Menschenwürde gegenüber, so CDL-Vorstandsmitglied Friederike Hoffmann-Klein.
Demonstrationen gegen Abtreibung
Foto: Paul Zinken (dpa) | Das „Pro-Choice-Paradigma“ deute die Anwesenheit von Lebensschützern vor Kliniken und Beratungsstelen als einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit, so Hoffmann-Klein.

Immer wieder versuchen Abtreibungsaktivisten, durch die Durchsetzung von Bannmeilen Mahnwachen vor Abtreibungskliniken oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu unterbinden. Kritik daran übt Friederike Hoffmann-Klein, Mitglied im Bundesvorstand der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL). So solle bewusst der Einfluss von Pro-Life-Kundgebungen geschwächt werden, schreibt die Juristin in einem Gasbeitrag für die „Tagespost“.

Abtreibungsbefürworter sehen Bannmeilen als Schutzmaßnahme gegen "radikale Aktivisten"

Abtreibungsbefürworter sähen Bannmeilen als Maßnahme zum Schutz vor „radikalen Aktivisten“. Stets würden diese mit der falschen Behauptung gerechtfertigt, dass Frauen durch die Pro-Life-Aktivisten belästigt würden. Hoffmann-Klein bedauert, dass auch der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen in Hessen für einen „unbedrängten, diskriminierungsfreien und unbeeinflussten Zugang“ zur Beratung eintritt.

„Den Freiheits- und Selbstbestimmungsinteressen der Schwangeren steht nichts weniger als das Grundrecht des ungeborenen Kindes auf Leben und seine Menschenwürde gegenüber“, schreibt Hoffmann-Klein. Das „Pro-Choice-Paradigma“ deute die Anwesenheit von Lebensschützern jedoch als einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit.

Kein Anspruch auf "störungsfreie Beratungen"

Weiter argumentiert die Juristin, dass sich aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ein Anspruch auf anonyme Beratung ergebe, „aber eben nicht auf ,störungsfreie Beratungen'“. Eine Bannmeile lasse sich so nicht rechtfertigen.

DT

Was die Gesetzgebung zu Bannmeilen vor Abtreibungskliniken sagt, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 10. Januar.

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