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Kritik an Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz

Der Familienbund der Katholiken und die CDU-Abgeordnete Pantel sehen Kinderrechte im Grundgesetz als „überflüssig und problematisch“ und als Entmachtung der Eltern. Das Justizministerium will aber noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Foto: Christian Charisius (dpa) | "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft", heißt es in einem Entwurf ...

Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf vorliegen, mit dem Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen – ein Vorhaben, das auch weiterhin von vielen Seiten Kritik erfährt. So erklärte die CDU-Bundestagsabgeordente Sylvia Pantel jüngst, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei „ein Angriff auf die Selbstbestimmtheit, auf die Subsidiarität und die Harmonie der Familie“. Der Staat entmachte die Eltern. Pantel nahm damit Bezug auf einen Bericht der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, den das Justizministerium zuvor veröffentlicht hatte.

Kinder können "wenig gewinnen, aber viel verlieren"

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Auch der Familienbund der Katholiken plädiert gegen eine Aufnahme. Die angestrebten Änderungen seien „überflüssig und sogar problematisch“, äußerte sich der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. Kinder könnten dabei wenig gewinnen, aber viel verlieren. Hoffmann würde lieber die Stellung von Kindern und Eltern in der Gesellschaft stärken. Das sei aber nur „über eine engagierte Familienpolitik und eine verbesserte Einzelgesetzgebung, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe“ möglich.

Der vergangene Woche veröffentlichte Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat drei Variante erarbeite, wie Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. In der ersten Variante heißt es: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Frage des Kindeswohl "wesentlich" und "vorrangig" berücksichtigen

Die Varianten Zwei und Drei gehen noch weiter: Sie fordern, die Frage des Kindeswohls „wesentlich“ beziehungsweise „vorrangig“ zu berücksichtigen. Zudem müsse die Meinung eines Kindes entsprechend seines Alters und seiner Reife berücksichtigt werden. Aufgenommen werden sollen die Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes, der das Eltern- und Familiengrundrecht regelt.

Laut Bundesjustiziminsterin Christine Lambrecht sende man durch das Vorhaben ein „ganz wichtiges Signal“ aus, „denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft“. Die SPD-Ministerin erklärte, man wolle damit verdeutlichen, welch hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte hätten. Ihr Ziel sei es, eine „ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt“.

DT/mlu

Themen & Autoren
Redaktion Christine Lambrecht Familienpolitik Kinderrechte Sylvia Pantel

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