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„Konversionstherapien“ werden in Frankreich zur Straftat

Das französische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem „Konversionstherapien“ verboten und mit Gefängnis und hohen Bußgeldern bestraft werden.
Debatte um Konversionstherapie
Foto: Boris Roessler (dpa) | Bei der sogenannten Konversionstherapie handelt es sich um Praktiken, die auf homosexuelle oder Trans-Personen einwirken und zu einer heterosexuellen Einstellung hinwirken sollen.

Das französische Parlament hat am Dienstag in der letzten Abstimmung einstimmig einen Gesetzentwurf von der Partei LREM (La République en Marche!) verabschiedet, der auf die sogenannten „Konversionstherapien“ abzielt – Praktiken, die auf homosexuelle oder Trans-Personen einwirken und zu einer heterosexuellen Einstellung hinwirken sollen. Darüber berichtet die französische Tageszeitung „Le Figaro“.

Mindestens zwei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Bußgeld

„Von den 142 anwesenden Abgeordneten angenommen, schafft der von der LREM-Abgeordneten Laurence Vanceunebrock eingebrachte Text einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, mit dem diese Praktiken mit mindestens zwei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden“, schreibt die Zeitung. Die Strafen könnten im Fall erschwerender Umstände auf drei Jahre Haft und 45.000 Euro Bußgeld steigen. Der Text habe am 20.Januar bereits die Unterstützung des französischen Senats erhalten.

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Laurence Vanceunebrock erklärte dazu: „Wir senden ein starkes Signal, denn wir verurteilen damit all diejenigen, die einen Wechsel des Geschlechts oder der Identität für eine Krankheit halten“. Und Emmanuel Macron twitterte: „Diese unwürdigen Praktiken haben in der Republik keinen Platz. Denn Man-selbst-zu-Sein ist kein Verbrechen, und da gibt es auch nichts zu heilen“. 

Die Ministerin für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Elisabeth Moreno, betonte, die Annahme dieses neuen Gesetzes ermögliche, ein „deutliches Signal“ zu senden, damit die Opfer dieser „barbarischen Praktiken“ ermutigt würden, ein Polizeirevier zu betreten. 

28 Senatoren stimmen dagegen

Nach einem Bericht von Laurence Vanceunebrock und ihrem Parlamentskollegen von der linkspopulistischen Partei „La France insoumise“, Bastien Lachaud, sei der Ausdruck „Konversionstherapien“ in den Fünfzigerjahren in den USA entstanden. Sie „beruhen auf keinerlei wissenschaftlicher oder medizinischer Basis“. Die Parlamentarier hätten 2019 etwa 100 Fälle aus der jüngsten Zeit angeführt. Dies seien keine „Fabeln“ oder „Hirngespinste“, meinte Elisabeth Moreno. Der neue Gesetzestext sei, wie Bastien Lachaud betonte, ein „Meilenstein auf dem langen Marsch der Freiheiten der Menschen“, um „über seinen Körper wie über sein Herz zu verfügen“. Für den Abgeordneten würden weitere Schritte folgen, wie etwa die „die freie Wahl des Geschlechts im Personenstand“.

Doch auch wenn der Senat das neue Gesetz weitgehend befürwortet habe (305 Senatoren hatten sich für den Entwurf ausgesprochen), seien 28 Senatoren dagegen gewesen, die alle aus der Gruppe der französischen Republikaner, darunter ihr Vorsitzender Bruno Retailleau, stammten. Retailleau hatte danach versichert, „selbstverständlich gegen die Konversionstherapien“ zu sein, „die darauf abzielen, homosexuelle Personen zu zwingen, ihre Orientierung zu ändern“. Sein Votum habe er aber damit gerechtfertigt, dass der Text „auch die Genderidentität zur Sprache bringt, im Namen derer Menschen fordern, ihr Geschlecht zu ändern, was die Frage in Bezug auf den Schutz homosexueller Personen weit überschreitet“.

Der endgültigen Fassung des Gesetzes habe der Senat jedoch hinzugefügt, so der Figaro, dass die einfache Aufforderung zu Vorsicht und Überdenken gegenüber einer Person, die eine Geschlechtsänderung ins Auge fasse, im Rahmen des neuen Straftatbestandes nicht strafbar sei.  DT/ks

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