Dieses jüngst in erster Lesung angenommene Gesetz verbietet vor allem, die Genderidentität zu „unterdrücken“, auch wenn Eltern ihre Kinder beraten wollen. Das Magazin L’Incorrect hält es für einen „gefährlichen Text“, der erneut die Vorrangstellung der Eltern als Erzieher ihrer Kinder untergrabe und schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben werde.
Hohe Haftstrafen
In einem beschleunigten Verfahren wurde der Gesetzentwurf „der die Praktiken verbietet, die sexuelle Orientierung oder die Genderidentität einer Person zu ändern“ auf Anfrage der Regierung in der französischen Nationalversammlung debattiert. Das Magazin L’Incorrect kritisiert den neuen Gesetzestext scharf, der einstimmig angenommen wurde.
Mit dem Gesetz würden, so die Zeitschrift, „mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und 30.000 Euro Bußgeld ‚die Praktiken, Verhaltensweisen und Äußerungen‘ bestraft, die ‚darauf abzielen, die - wirkliche oder vermeintliche - sexuelle Orientierung oder Genderidentität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken und die eine Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit zur Folge haben‘“. Wenn das Opfer minderjährig ist, belaufe sich die vorgesehene Bestrafung auf drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe.
Gegen Elternrecht
Unter dem Vorwand der „Konversionstherapien“ trachte der Text danach, „die Gendertheorie im Recht zu etablieren und – noch schlimmer – jegliches elterliche Vorrecht auszulöschen“, kommentiert L’Incorrect. Wenn das Gesetz vom Senat, der zweiten parlamentarischen Kammer, angenommen würde, werde „ein Arzt, der sich weigere, eine ‚Genderdysphorie‘ zu attestieren oder eine Hormontherapie einzuleiten, mit strafrechtlichen Verfolgungen bedroht“.
Eltern, die ihrem Kind das Recht verweigerten, „sich den Namen des anderen Geschlechts zu geben oder sich zu kleiden wie das andere Geschlecht“, würden „durch ihre Verhaltensweisen oder wiederholten Äußerungen“ ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden können. Der ursprüngliche Gesetzestext habe sogar die Entziehung der elterlichen Sorge vorgesehen, was „jedoch glücklicherweise noch verworfen wurde“.
Entwicklungssituation nicht berücksichtigt
Mit diesem Text, so heißt es in dem Magazin weiter, werde „jede erzieherische oder therapeutische Reaktion, die nicht in die Richtung einer Bestätigung der Transidentität geht, zu einer transphoben Reaktion sowie zu einer strafbaren Handlung, auch dann, wenn sie sich auf einen Minderjährigen bezieht“. „Das Problem mit diesem Test ist“, so wird die unabhängige Abgeordnete der Nationalversammlung, Emmanuelle Ménard, zitiert, „dass er nicht die Entwicklungssituation des Kindes und des Jugendlichen berücksichtigt.
Risiko für Therapeuten
Mit diesem Text könnte ein Psychiater, der versuchte, seinen minderjährigen Patienten mit Umsicht zu begleiten, indem er die Realität und die Gründe seiner Empfindung, dem anderen Geschlecht anzugehören, in Frage stellt, strafrechtlich verfolgt werden. Doch es ist nachgewiesen worden, dass sich Minderjährige, die sich Fragen über ihre sexuelle Identität stellen, letztlich in 85 Prozent der Fälle ihr ursprüngliches Geschlecht akzeptieren“. Zudem riskiere man mit diesem Gesetz, „Behandlungen mit unumkehrbaren Auswirkungen zu systematisieren“.
Marlène Schiappa, die beigeordnete Ministerin für Staatsbürgerschaft, erklärte, sie wünsche sich noch vor Ablauf der Legislaturperiode die Annahme des Gesetzes durch den Senat. DT/ks
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