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KKV: Abschaffung von §219a wäre "Skandal"

Der KKV fordert alle verantwortungsbewussten Menschen und Entscheidungsträger dazu auf, sich für das ungeborene Leben "mit aller Kraft" einzusetzen.
Prozess gegen Ärztin
Foto: Boris Roessler (dpa) | Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Josef Ridders, der Bundesvorsitzende des Verbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), sieht in dem Vorhaben von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei, das Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen zu wollen, einen "Skandal der besonderen Art". In einer Pressemitteilung des KKV verweist Ridders auf das Grundgesetz, in dem die Würde des Menschen als "unantastbar" bezeichnet wird. "Während es mehrheitlich akzeptiert wird, dass die Werbung für das Rauchen verboten wurde, haben offenbar viele Menschen in unserem Land kein Problem damit, wenn für Abtreibungen geworben werden dürfte", lautet es in der Stellungnahme des KKV. Dabei sei eine Abtreibung für das betroffene ungeborene Kind immer tödlich. Von daher sei es "schizophren", dass in Deutschland für die Einhaltung von Froschlaichgebieten oder gegen die Abholzung von Bäumen protestiert werde, für den Lebensschutz aber kaum jemand bereit sei, sich einzusetzen.

„Embryonen sind kein Rohstoff, sondern menschliches Leben in seinem Anfangsstadium. Schließlich entwickelt sich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen. Also muss der Schutz auch ab diesem Zeitpunkt gelten. Alles andere ist nur eine willkürliche Festlegung“, so KKV-Bundesvorsitzender Ridders. Das habe im Jahr 2011 auch der Europäische Gerichtshof erstmals höchstrichterlich festgestellt. Jede Frau, die in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen wolle, finde zurzeit mit staatlicher Unterstützung und Finanzierung in etwa 1 600 staatlich anerkannten Beratungsstellen einen Abtreibungsschein und eine Ärzteliste, heißt es in der Pressemitteilung weiter. "Wer diese Regelungen nunmehr aushebeln will und dafür eintritt, mit der Tötung von Ungeborenen Geld zu verdienen, verhindert die Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern sowie Frauen grob fahrlässig." Der KKV schließt seine Stellungnahme mit der Aufforderung an alle verantwortungsbewussten Menschen und insbesondere an die Entscheidungsträger, sich für das ungeborene Leben mit aller Kraft einzusetzen.

DT

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FDP SPD Schwangerschaftsabbruch Skandale und Affären

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