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Keine Gnade für Trump in Georgia

Die nächste Anklage gegen Trump zeigt im Detail, wie skrupellos der Ex-Präsident vorging, um seine Macht zu erhalten. Die Demokraten müssen nicht nur ihn bekämpfen – sondern auch den Vorwurf einer Zwei-Klassen-Justiz.
Trump in Bedminster, New Jersey
Foto: IMAGO/Kyle Mazza (www.imago-images.de) | Sollte Donald Trump in Georgia verurteilt werden, könnte er sich im Falle einer Wiederwahl nicht selbst begnadigen. Im Bild: Trump bei einem seiner liebsten Hobbys, dem Golfspielen, in Bedminster, New Jersey.

Es stimmt: Man kann allmählich den Überblick verlieren, zum wievielten Mal dem früheren US-Präsidenten Donald Trump eine Anklageschrift verlesen wird. Es stimmt: In den USA wie auch hierzulande stellt sich eine gewisse Ermüdung ein, wenn es heißt, Trump werde abermals dem Haftrichter vorgeführt. Es stimmt: Die jüngste, insgesamt vierte, strafrechtliche Anklage gegen den potenziellen republikanischen Präsidentschaftskandidaten im Bundesstaat Georgia enthält Punkte, die der Sonderermittler Jack Smith im Wesentlichen bereits vor zwei Wochen auf Bundesebene zusammengetragen hatte. Es stimmt auch: Die Bezirksrichterin Fani Willis, die in Georgia gegen Trump ermittelte, gehört den Demokraten an. Und kann somit – trotz gegenteiliger Bekundungen – nicht als völlig unparteiisch gelten. 

Trumps verschwörerischer Zirkel

Und dennoch: Dass Trump sich, zusammen mit 18 Mitangeklagten, nun auch in Georgia wegen des Versuchs verantworten muss, das Wahlergebnis gesetzeswidrig zu ändern, ist nur folgerichtig. Es ist bemerkenswert, wie minutiös die vierte Anklageschrift die skrupellosen Bemühungen Trumps und seiner Gefolgsleute nachzeichnet, den eigenen Machterhalt zu sichern. Einschüchterung von Staatsbeamten, Urkundenfälschung und das Belügen von Gesetzgebern sind dabei nur einige der Punkte. Erschreckend ist auch, dass der verschwörerische Zirkel des Ex-Präsidenten offenbar nicht davor zurückschreckte, wider besseres Wissen einfache Wahlhelferinnen des Betrugs zu bezichtigen – und diese so medial und öffentlich zum Abschuss freizugeben.

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Anders als im Falle der dritten und umfassendsten Anklage, die Sonderermittler Smith auf Bundesebene erhob, kommt für Trump erschwerend hinzu: Sollte er in Georgia verurteilt werden, könnte er sich im Falle einer Wiederwahl nicht selbst begnadigen. Das kann ein Präsident nur für Verbrechen nach Bundesgesetz. Daher dürfte die jüngste Anklage Trump besonders ärgern.

Fakt ist aber auch: Für zahlreiche Republikaner, vor allem die im Trump-Lager beheimateten, bleibt der 77-Jährige das Opfer einer Hexenjagd, für sie wollen die Demokraten einen politischen Konkurrenten kaltstellen, für sie herrscht in Amerika eine Zwei-Klassen-Justiz. Als Beispiel führen sie die ihrer Meinung nach halbherzigen Ermittlungen gegen Hunter Biden ins Feld, dem Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Waffenrecht zur Last gelegt werden. 

Hunter Bidens Fehlverhalten aufarbeiten

Damit die Demokraten keine zusätzliche Angriffsfläche bieten, ist es umso wichtiger, dass das Fehlverhalten des Präsidentensohns ebenso konsequent aufgearbeitet wird, wie es im Falle Trumps geschieht – ohne jeglichen Anschein der Bevorzugung oder Einmischung von Seiten des Weißen Hauses. Anfang der Woche wurde nun der Republikaner David Weiss zum Sonderermittler in der Causa „Hunter Biden“ ernannt. Fraglich ist nur, ob das die Trumpisten beschwichtigt. Wer einem derart hermetischen Weltbild anhängt, dürfte es so schnell nicht aufgeben.

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