Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Lebensschutz

Katholische Ärzte verklagen Biden-Administration

Die US-amerikanische Catholic Medical Association verklagte letzten Freitag die Biden-Regierung, da diese Ärzte zur Durchführung von Abtreibungen habe zwingen wollen. Hintergrund ist die Interpretation eines Gesetzes für medizinische Notfälle.
Notaufnahme
Foto: imago / Pacific Press Agency | US-amerikanische Ärzte sollen unter bestimmten Umständen in Notaufnahmen Abtreibungen durchführen. Hiergegen klagt die Catholic Medical Association.

Eine Gruppe von 2.500 katholischen Ärzten sowie Gesundheitsdienstleistern hat am vergangenen Freitag die die Regierung des scheidenden US-Präsidenten Joe Biden verklagt. Der Grund: Das Gesundheitsministerium hatte versucht, Ärzte in der Notaufnahme dazu zu zwingen, unter bestimmten Umständen Abtreibungen durchzuführen. Dies berichtet das kanadische Portal "LifeSiteNews".

Lesen Sie auch:

Vertreten wird der katholische Ärzteverband von der Alliance Defending Freedom (ADF). Nach Ansicht der christlichen Menschenrechtsorganisation stellt die Richtlinie der Regierung eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung dar, unter den die Religionsfreiheit fällt. Zudem habe die demokratische Administration damit ihre Exekutivgewalt überschritten. 

In der Klage wird argumentiert, dass die in einem Memo des US-Gesundheitsministeriums dargelegte Richtlinie nach der Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall „Dobbs v. Jackson Women‘s Health Organization“ eine neue Pflicht zur Durchführung von Abtreibungen schaffe, obwohl Abtreibungen niemals medizinisch notwendig oder gerechtfertigt seien und folglich nicht als Behandlung angesehen werden können.

In dem Memo beruft sich die Biden-Regierung auf den 1986 verabschiedeten Emergency Medical Treatment and Labor Act (EMTALA), der Ärzte in der Notaufnahme verpflichtet, Patienten unabhängig von deren Staatsbürgerschaft oder Versicherungsstatus zu behandeln. Im Juli 2022 erklärte das Justizministerium, dass unter dem EMTALA-Gesetz auch Abtreibungen als medizinische Notfälle gälten, falls das Leben einer schwangeren Frau akut bedroht sei. Laut der Klage wird im EMTALA Abtreibung nicht erwähnt und sogar die "Stabilisierung" des ungeborenen Kindes verlangt. (DT/jna)

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Abtreibung Joe Biden Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Österreich gibt es Bestrebungen, Abtreibungen ohne jede Einschränkung zu legalisieren.
23.06.2025, 14 Uhr
Alice Pitzinger-Ryba

Kirche

Herausgefordert von Biotechnik und Künstlicher Intelligenz: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde war Thema eines Symposiums der beiden Ratzinger-Schülerkreise in Rom.
02.10.2025, 11 Uhr
Maximilian Welticke
Näher zur eucharistischen Anbetung: Adoratio machte es möglich, mit Vorträgen, Gebetszeiten und Begegnung. Auch Bischof Oster und Sophia Kuby kamen.
02.10.2025, 05 Uhr
Elisabeth Hüffer