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Kardinal Nichols sieht „Wendepunkt in der Geschichte“ Großbritanniens

Die Bischofkonferenz von England und Wales sieht die Existenz katholischer Pflegeheime und Hospize durch den Gesetzentwurf bedroht.
Kritiker des Suizidhilfe-Gesetzes: der britische Kardinal Vincent Nichols
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Kardinal Nichols, Erzbischof von Westminster, kündigte nach der Abstimmung im britischen Unterhaus an: „Als Katholiken werden wir weiterhin unseren Beitrag zum Aufbau des Gemeinwohls leisten."

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Vincent Kardinal Nichols, hat sich enttäuscht über den Ausgang der Abstimmung im House of Commons zur Suizidhilfe gezeigt. Nach der Dritten Lesung der „Terminally Ill Adults (End of Life) Bill“ erklärte Nichols: „Das Votum des Unterhauses ist ein Wendepunkt in der Geschichte unseres Landes. Die Aufgabe ist nun klar: Es muss alles getan werden, um den Schaden, der durch diese Entscheidung entsteht, zu begrenzen.“ Mit nur 23 Stimmen Unterschied hatten die Abgeordneten des Unterhauses am Freitag für die Legalisierung der Suizidhilfe gestimmt.

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Die Pflicht dazu liege nun „sowohl beim Oberhaus als auch bei der Regierung Seiner Majestät. Die Liste der Herausforderungen ist lang. Sie wurde in den letzten Wochen von verantwortlichen Gremien und angesehenen Persönlichkeiten, einschließlich der „Public Commission on Palliative and End-of-Life Care“ (dt.: Öffentliche Kommission für Palliativ- und Sterbebegleitung), deren Empfehlungen noch diskutiert werden müssen, gut artikuliert. Die persönliche Autonomie, die so sehr im Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte stand, müsse für beide Seiten gelten. „Die Möglichkeit, sich für das Sterben zu entscheiden, kann nicht die Bereitstellung einer angemessen ausgestatteten Pflege für diejenigen ausschließen, die sich dafür entscheiden, bis zu einem natürlichen Tod zu leben“, so Nichols.

Die Crux der abgelehnten Änderungsanträge

Der Erzbischof von Westminster kündigte zudem an: „Als Katholiken werden wir weiterhin unseren Beitrag zum Aufbau des Gemeinwohls leisten. Die Entscheidung des Parlaments ändert nichts an unserem festen Glauben an die Heiligkeit des Lebens, das niemals nur eine Last ist, sondern immer ein Geschenk Gottes, das gegeben und empfangen wird. Unsere Pflichten sind klar: Wir müssen nach der Lehre leben, die Gott uns gegeben hat; wir müssen diejenigen, die mit Behinderungen, Isolation und Leiden konfrontiert sind, großzügig mit Fürsorge und Mitgefühl begleiten; wir müssen weiterhin mit Respekt und Klarheit die objektiven Normen vorbringen, die unsere festen Überzeugungen über ein gutes Leben und Sterben prägen.“

Vor der entscheidenden Abstimmung am Freitag hatte Nichols in einer gemeinsamen Erklärung mit dem in der Bischofskonferenz für Lebensrechtsfragen zuständigen Erzbischof von Liverpool, John Sherrington, darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf die Zukunft vieler Pflegeheime und Hospize ernsthaft in Frage stelle. „Unser Parlament hat nun Änderungsanträge abgelehnt, die es solchen Einrichtungen erlaubt hätten, sich nicht an der Suizidhilfe zu beteiligen.“

Recht auf Suizidhilfe droht für Pflegeheime und Hospize zur Pflicht zu werden

In der Debatte hatten Englands Minister für Soziales, Stephen Kinnock, die Initiatorin des Gesetzesentwurfs, die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, sowie weitere Abgeordnete betont, dass die Rechte, die der Gesetzentwurf Patienten und medizinischem Personal bei der Beihilfe zum Suizid einräume, höher zu bewerten seien, als die diesen entgegenstehenden Werte von Institutionen wie Hospizen und Pflegeheimen.

„Mit anderen Worten: Das Recht auf Beihilfe zum Suizid wird höchstwahrscheinlich zur Pflicht für Pflegeheime und Hospize, diese zu ermöglichen. Wir befürchten, dass dieser Gesetzentwurf die Bereitstellung von Sozial- und Palliativpflege im ganzen Land ernsthaft beeinträchtigen wird“, so Nichols und Sherrington weiter. 

Bischöfe nennen möglichen Rückzug der Kirche „Tragödie“

„Institutionen, deren Aufgabe es stets war, mitfühlende Pflege bei Krankheit oder Alter bis zum Lebensende zu leisten, haben angesichts dieser Forderungen möglicherweise keine andere Wahl, als sich aus der Bereitstellung dieser Pflege zurückzuziehen.“ Auch die breite Unterstützung, die Hospize in den Gemeinden genössen, werde durch die Forderungen untergraben, die diese Institutionen in vielen Fällen zwingen werden, gegen ihre traditionellen und prinzipiellen Grundsätze zu handeln“. „Diese Tragödie“ könne „nur durch die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs am Freitag verhindert werden.“  DT/reh

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