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Grausam? Mitnichten!

Was davon zu halten ist, dass abtreibungswillige Schwangere in Ungarn die Herztöne ihres Kindes hören sollen.
Herzschlag
Foto: IMAGO/rarrarorro (www.imago-images.de) | Ärzte in Ungarn sollen abtreibungswilligen Frauen die Herztöne ihres ungeborenen Kindes vorspielen. So sieht es eine von Ungarns Innenminister Sandor Pinter erlassene Anordnung vor.

Beginnend mit dem morgigen Tag sollen Ärzte in Ungarn abtreibungswilligen Frauen die Herztöne ihres ungeborenen Kindes vorspielen. So sieht es eine von Ungarns Innenminister Sandor Pinter erlassene Anordnung vor, die gestern im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Eine Innovation, gegen die – bei Licht betrachtet – niemand etwas haben kann. Schon gar nicht Abtreibungsbefürworter, die sich vehement für die „Selbstbestimmung“ von Frauen stark machen.

Denn welche vorgeburtliche Kindstötung könnte selbstbestimmter sein, als die, bei der Schwangere zuvor – wenn nicht vor Augen gestellt – so doch zu Gehör gebracht wird, dass die Aufrechterhaltung ihres Wunsches nach einer Abtreibung das schlagende Herz eines unschuldigen und wehrlosen Kindes für immer zum Schweigen bringen wird?

Nicht grausam, sondern barmherzig

Das sei grausam, heißt es. Die Frauen hätten schon genug Probleme. Das mag stimmen. Doch Probleme lassen sich lösen. Abtreibung löst kein „Problem“, sondern schafft vielmehr neue. In Wirklichkeit ist die neue Regelung nicht grausam, sondern barmherzig. Und das gleich aus vier Gründen. Erstens: Die neue Regelung erlaubt es erstmals der unschuldigen und wehrlosen Person, die das Kind im Mutterleib ist, mit seiner Umwelt zu kommunizieren. Noch dazu auf die einzige Weise, die ihm im diesem Entwicklungsstadium möglich ist.

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Wer das für grausam hält, der muss analog auch das Wimmern eines Neugeborenen für grausam erachten, dass sich dagegen „wehrt“, mit einem Kissen erstickt zu werden oder die Luftblasen, die an die Wasseroberfläche steigen, wenn es in einer Toilettenschüssel ertränkt wird. Zweitens: Die neue Regelung gibt Frauen, die von ihrem Umfeld zur Abtreibung gedrängt werden, eine letzte Möglichkeit, sich gegen eine Fremdbestimmung zur Wehr zu setzen, die ihre Gebärmutter so herzlos wie unbarmherzig kurzerhand zur Todeszelle umfunktioniert.

Schutz vor Fremdbestimmung

Drittens: Wer trotz des zu Gehör gebrachten Herzschlag des ungeborenen Kindes, dieses abtreibt, ist vermutlich weniger gefährdet, am sogenannten „Post abortion syndrome“ (PAS) zu erkranken. So nennen Lebensrechtler psychischen Belastungsstörungen, die denen, die Soldaten in Kriegsgebieten davontragen können, nicht unähnlich sind. Und last but not least: Die neue Regelung erlaubt es auch dem Staat, das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes, das er letztlich nur gegen den Willen seiner Mutter zu schützen vermag, wenn er willens wäre, diese in eine Gummizelle zu sperren, wenigstens zu achten und öffentlich wertzuschätzen. Kurz: eine Regelung die Nachahmung verdient und Schule machen sollte.

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Stefan Rehder Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

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