Kurz nachdem Russlands Krieg gegen die Ukraine im Februar 2022 begonnen hatte, reagierten die europäischen Staats- und Regierungschefs schnell und umfassend: Umgehend wurden russische Regierungsmitglieder, Banken und einflussreiche Geschäftsleute, die Wladimir Putins völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie das Putin-Regime selbst unterstützen, in restriktive Sanktions-Listen aufgenommen.
EuGH: Wer Putins Regime finanziell stützt, wird zurecht sanktioniert
Insgesamt 1.800 Geschäfts- und Privatpersonen befinden sich gegenwärtig auf eben jenen Listen – und immer mehr Sanktionierte beginnen nun, sich gegen ihre Sanktionierung juristisch zu wehren. Teilweise mit Erfolg: Denn im Frühjahr entschieden EU-Richter, dass die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der „Gruppe Wagner“ Jewgeni Prigoschin, Violetta Prigoschina, nicht hätte sanktioniert werden dürfen - ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
Derzeit sind rund 60 Klagen vor dem EuGH anhängig – und heute sprach dieser ein wichtiges Urteil: Denn das EU-Gericht hat die Klagen zweier kremltreuer Russen gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen. Hierbei handelt es sich um Dmitri Pumpjanski, Vorsitzender PJSC Pipe Metallurgic Company (TMK) und der Sinara-Gruppe sowie seiner Ehefrau Galina Evgenyevna. Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er, so der EuGH in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch in Luxemburg, in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten. Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
Die EU muss ihre Sanktionen juristisch wetterfest machen
Im Vorfeld war es nicht ausgeschlossen, dass der EuGH am heutigen Mittwoch möglicherweise gar zugunsten der russischen Ankläger entscheiden könnte: „Es würde mich nicht wundern, wenn überraschend viele dieser Klagen Erfolg hätten“, sagte der Experte für Sanktionsrecht, Viktor Winkler, gegenüber dpa. „Die Sanktionen sind teilweise handwerklich erschreckend schlecht gemacht.“
Michael O'Kane von der britischen Kanzlei Peters & Peters wiederum kritisiert, dass sich der Rat der Europäischen Union bei der Beurteilung zu oft auf Quellen verlasse, die voreingenommen oder nicht glaubwürdig seien. Gleichzeitig fehle es an Möglichkeiten, Fehler oder Unverhältnismäßigkeiten außergerichtlich zu klären.
Insofern ist es nicht nur aufgrund von Expertenmeinungen offensichtlich, dass sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Verhängung weiterer Sanktionen beziehungsweise der Evaluierung der bestehenden Sanktionspakete es sich weder politisch noch juristisch zu einfach machen sollten: Denn die Eindämmung der Bedrohung, die sowohl von Wladimir Putins Großmachtambitionen als auch von dessen finanziellen Unterstützern und Helfershelfern auf Europa ausgeht, darf nicht an juristischen Fallstricken scheitern. Dies würde dem EuGH die undankbare Rolle des Schwarzen Peters zuschieben – und im Kreml die Korken knallen lassen.
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