Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt den EU-Staaten bei der Bestimmung sicherer Herkunftsländer engere Grenzen. Zwar können die Regierungen von EU-Staaten prinzipiell selbst festlegen, welches Land als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wird. Künftig müssen sie dafür allerdings die Quellen offenlegen, auf denen ihre Einschätzung beruht, so der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. August. Des Weiteren bestimmte der EuGH, dass in einem Land die gesamte Bevölkerung sicher sein muss, damit es als sicherer Herkunftsstaat anerkannt werden kann, also auch bestimmte Personengruppen, etwa Homosexuelle.
Die meisten Länder dieser Welt sind „nicht sicher“
Während das aktuelle EuGH-Urteil erwartungsgemäß Menschenrechtsaktivisten (exklusive jener Fraktion, für die „zu viel“ niemals genug sein kann) in Feierlaune versetzt, ist es ein Rückschlag für all diejenigen, die sich eine besser steuerbare Asylpolitik in Europa wünschen. Denn wenn künftig jeder Herkunftsstaat nur dann als „sicher“ gelten darf, wenn er für alle Bevölkerungsgruppen – inklusive politischer Minderheiten oder LGBTQ-Personen – durchgängig Schutz und Rechtsstaatlichkeit garantiert, wären nach diesen Maßstäben kaum noch Staaten als „sicher“ zu klassifizieren.
Klar ist: Viele Länder weltweit haben zum Teil erhebliche menschenrechtliche Defizite – sei es bei der Meinungsfreiheit, der Justiz oder im Umgang mit bestimmten gesellschaftlichen Gruppen. Doch selbst Staaten, die demokratisch regiert sind, erzielen selten vollständige innenpolitische Harmonie und sind nicht frei von Ressentiments und „Sündenböcken“, die von Zeit zu Zeit politisch sowie medial auserkoren werden. Hätte man also aufgrund der massiven Ausgrenzung, die sogenannten „Impfgegnern“ und „Querdenkern“ während der Corona-Pandemie widerfahren ist, diesen anderswo Asyl gewähren müssen und Deutschland sowie andere von Covid-19 betroffene Länder als „nicht sichere Herkunftsländer“ bezeichnen dürfen? Und wie sollte mit Blick auf jüdische Mitbürger seit dem 7. Oktober 2023 diese Frage beantwortet werden?
Joachim Gauck behält recht
Doch noch einmal zurück zum EuGH-Urteil: Wenn auch nur eine relevante Gruppe in einem Land regelmäßig diskriminiert oder verfolgt wird, dürfte eben dieses Land nach EuGH-Lesart nicht als pauschal sicher gelten. Dies betrifft bedauerlicherweise die überwältigende Mehrheit der Länder auf diesem Erdkreis – weswegen sich das Urteil des EuGH einerseits zwar gut liest, in der Praxis jedoch indirekt ein vermeintliches Recht auf Asyl von Millionen Menschen ausspricht, das Europas Aufnahmekapazitäten bei Weitem überfordern dürfte.
Und so gilt der Satz, den der damalige Bundespräsident Joachim Gauck während der Flüchtlingskrise 2015 aussprach, auch genau zehn Jahre später: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Die angestrebte EU-Asylreform, die 2026 in Kraft treten und bis zu welcher die aktuelle EuGH-Rechtsprechung gilt, möge diese Worte beherzigen.
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