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Ein EU-„Recht“ auf Abtreibung?

Obwohl allein die Mitgliedstaaten zuständig sind, will eine Mehrheit im Europäischen Parlament den Zugang zur Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta verankern.
Europäisches Parlament: EU-„Recht“ auf Abtreibung?
Foto: IMAGO/imageBROKER/alimdi / Arterra / Philippe Clément (www.imago-images.de) | Die Entschließung über die „Lage der Grundrechte in der EU 2022 und 2023“ wurde jüngst im Europäischen Parlament verabschiedet.

Das Europäische Parlament beklagt „rasche Rückschritte bei Frauenrechten und LGBTIQ+-Rechten in mehreren Mitgliedstaaten“ der EU. In seiner Entschließung über die „Lage der Grundrechte in der EU 2022 und 2023“, die jetzt in Straßburg verabschiedet wurde, verurteilt das Parlament der EU „die Verweigerung des Zugangs zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen“. Dies stelle „eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt dar“, heißt es in dem Text. Ausdrücklich kritisiert eine Mehrheit der Abgeordneten ein polnisches Gesetz, „das ein nahezu vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsieht“.

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Das Europäische Parlament, das in umstrittenen und heiß debattierten, aber stets mit Mehrheit verabschiedeten Texten immer wieder ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert hat, behauptet nun unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), „dass restriktive Abtreibungsgesetze und deren mangelnde Umsetzung das Recht der Frau auf körperliche Autonomie und Integrität verletzen“. Im vorliegenden Text bekräftigt das Europaparlament seine Forderung, ein „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufzunehmen.

Leihmutterschaft wird ausgeblendet

Auch das sogenannte, von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen propagierte „Recht auf Anerkennung der Elternschaft“ wird im verabschiedeten Grundrechtebericht angemahnt. Dem stehen in den EU-Mitgliedstaaten bisher unterschiedliche Gesetzgebungen zur Leihmutterschaft wie zu den Adoptionsmöglichkeiten homosexueller Paare entgegen. Demgegenüber plädiert das Europäische Parlament für ein „Recht auf Anerkennung der Elternschaft, auch für gleichgeschlechtliche Paare“ und begrüßt einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Eine ausdrückliche Ablehnung der Leihmutterschaft findet sich im aktuellen Text – anders als in früheren EU-Dokumenten – nicht. DT/sba

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