MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Leihmutterschaft in Italien

Fortpflanzungstourismus wird zum riskanten Spiel

Das heimische Leihmutterschaftsverbot im Ausland umgehen und dann in der Heimat auf Anerkennung der Familienverhältnisse pochen? Der italienische Gesetzgeber lässt das bald nicht mehr mit sich machen.
Italien: Demonstration für Leihmutterschaft am 5. April 2024
Foto: Olivier Caillard | „Familien, keine Verbrecher“, steht auf den Schildern der Regenbogenfamilien, die Anfang April in Rom gegen die Ausweitung des Leihmutterschaftsverbotes in Italien protestiert haben.

Leihmutterschaft ist in Italien verboten. Wer sie auf italienischem Boden durchführt, organisiert oder dafür wirbt, riskiert bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 600.000 bis zu einer Million Euro. Nun steht ein neuer Gesetzentwurf der Regierungspartei Fratelli d'Italia kurz vor der finalen Abstimmung, mit dem Leihmutterschaft ebenso bestraft werden soll, wenn sie von italienischen Staatsbürgern im Ausland in Anspruch genommen wird.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
21,25 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht