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Die wirkliche Tragweite des Urteils "Roe vs. Wade"

1973 begann das Oberste Gericht der USA, die Verfassung an den gesellschaftlichen Mainstream anzupassen: Die Auswirkungen zeigen sich bis heute.
Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten
Foto: Jose Luis Magana (FR159526 AP) | Dass Roe vs. Wade ein "Recht" auf Abtreibung in die Verfassung hineininterpretierte, nannten die Obersten Richter jetzt einen "herausragenden Fehler".

185 Jahre lang, seit der Verabschiedung der amerikanischen Verfassung, war es rechtlich gesehen Sache der Bundesstaaten, das Thema Abtreibung im demokratischen Prozess zu regeln. Dann kam das Urteil im Fall "Roe vs. Wade" im Jahr 1973. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Verfassung ein Recht auf Abtreibung enthielte, obwohl nichts dergleichen in der Verfassung stand. Genau das hat der Gerichtshof nun im Fall "Dobbs vs. Jackson Women's Health Organization" als "egregious mistake" bezeichnet, also als einen herausragenden Fehler, und hat diese 49 Jahre andauernde Fehlinterpretation der Verfassung korrigiert. Die Sprengkraft des Falls geht jedoch weit darüber hinaus.

Richter Samuel Alito, der Verfasser des Urteils, gehört rechtsphilosophisch zu der Gruppe von Richtern, die sich auf die "ursprünglichen Bedeutung" (original meaning) der Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung berufen. Da die Verfassung kein Recht auf Abtreibungenthält, ergründet er die Frage, ob sich ein solches Recht historisch oder aus in der Nation tief verankerten Traditionen ableiten ließe.

Das Urteil stellt den Rechtsaktivismus infrage

Die Gegenfraktion sieht die Verfassung als "lebendiges Instrument" (living instrument), das sich in der Interpretation der Richter an die Gegebenheiten der Zeit und die Mehrheitsmeinungen der Bevölkerung anzupassen habe. Wenn das Volk also ein Recht auf Abtreibung, eine Neudefinition der Ehe oder Sterbehilfe will, müsse und könne es irgendwie in die in der Verfassung erwähnten Begriffe von Freiheit und dem "gleichen Schutz für alle" hineininterpretiert werden. Kritiker bezeichnen dies als "judicial activism", also einen Rechtsaktivismus, der einen Missbrauch der rechtsprechenden Befugnis hin zu einer quasi rechtsetzenden Funktion des Gerichts bedeute.

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Das Urteil im Fall Dobbs stellt genau das infrage. Mit Blick auf die ursprüngliche Bedeutung des Verfassungstextes hob nun Richter Alito "Roe vs. Wade" mit folgender Argumentation auf: "Es steht zu Abtreibung nichts in der Verfassung und die Verfassung schützt auch nicht implizit ein Recht darauf. Es ist an der Zeit, die Verfassung zu achten und das Thema Abtreibung den vom Volk gewählten Vertretern zurückzugeben." 

Die abenteuerliche juristische Akrobatik, mittels derer der Gerichtshof im Fall "Roe vs. Wade" vor fast 50 Jahren ein Recht auf Abtreibung in die Verfassung hineinlas - und ihm damit sogar Verfassungsrang zumaß - wurde bereits damals von Juristen jeder Coleur als schlecht begründet kritisiert. Selbst Rechtsexperten, die für Abtreibung waren, erkannten an, dass das Urteil nicht einmal den Versuch einer stichhaltigen Begründung eines solchen Verfassungsrechts darstellte, es aber dennoch nötig gewesen sei, so zu urteilen, da Frauen Zugang zu Abtreibung bräuchten. 

"Ausübung roher Macht durch das Gericht"

Als Roe 1973 entschieden wurde, war Abtreibung noch in 46 Bundesstaaten fast gänzlich verboten. Durch Roe wurden mit einem Schlag die meisten Abtreibungsgesetze für nichtig erklärt. Damals erkärte Richter Byron White - einer von zwei Richtern mit abweichender Meinung -, dass Roe eine "Ausübung roher Macht durch das Gericht" darstellte. Genau das wurde nun in Dobbs von den Richtern bestätigt: Roe war eine unerhörte und fehlgeleitete Machtaneignung des Obersten Gerichtshofs. 

Die juristische Sophisterei beim Roe-Urteil wurde 1992 im Fall "Planned Parenthood vs. Casey" fortgesetzt. Denn obwohl das Urteil die juristisch schwache Argumentation in Roe nicht bestätigte und sogar "Vorbehalte" der Richter zu einem Verfassungsrecht auf Abtreibung zu erkennen gab, fand das Gericht dennoch einen Weg, das "Recht auf Abtreibung" beizubehalten. Außerdem führte Casey das Kriterium der "unzumutbaren Last" ein, das auf der Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes außerhalb des Uterus (viability) fußte. Diese kann zwar als Zeitpunkt nicht präzise festgestellt werden, sie wird jedoch generell auf das Ende des zweiten Trimesters der Schwangerschaft datiert.

Das Recht auf Abtreibung blieb und den Bundesstaaten wurde verboten, Gesetze zu erlassen, die eine "unzumutbare Last" für die abtreibungswillige Frau darstellten, allerdings ohne Kriterien dafür zu geben, welcher Grad des gesetzlichen Lebensschutzes eine "zumutbare" oder eine "unzumutbare" Last für die Frau sei. Mit Casey untersagten die Richter also den Bundesstaaten, gesetzlich das Leben des ungeborenen Kindes in den ersten beiden Trimestern zu schützen.

Roe "aus Respekt" aufrechterhalten

Die Richter argumentierten bei Casey außerdem, dass der Respekt vor dem Obersten Gericht und vor der Rechtsstaatlichkeit es gebiete, Roe aufrechtzuerhalten, selbst wenn das Urteil falsch gewesen sei. Grundlage für diese Sichtweise war das Rechtsprinzip des "stare decisis", das besagt, dass Entscheidungen des Gerichts nicht dem vorhergehenden Präzedenzfall widersprechen dürfen. 

Casey war der Versuch, die erhitzte und polarisierte Abtreibungsdebatte zu befrieden. Dieses Ziel wurde jedoch weit verfehlt, denn Abtreibung ist nach wie vor nicht nur ein von allen Seiten leidenschaftlich diskutiertes, sondern mittlerweile ein wahlentscheidendes Thema in den USA geworden. 
Seit Casey drehte sich die juristische Debatte zum Thema Abtreibung in den USA vor allem um die Frage, ob es möglich sei, vorangegangene Rechtsprechung als Fehler anzuerkennen und durch ein neues Urteil aufzuheben.  

Das jetzige Urteil in Dobbs geht deswegen auch auf diese zentrale rechtspolitische Frage ein und erinnert an mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofs, die bis dato geltende Präzedenzfälle aufhoben. Eines von zahlreichen Beispielen der Korrektur vorangegangener Urteile ist die 1954 erfolgte Aufhebung des Urteils "Plessy vs. Ferguson", das 50 Jahre nach der Abschaffung der Sklaverei die Segregation von schwarzen Bürgern in Schulen und anderen Einrichtungen erlaubt hatte. 

Missbrauch richterlicher Vollmacht muss nicht fortgesetzt werden

Während das Rechtsprinzip des "stare decisis" zurecht die Integrität und Kontinuität der Rechtsprechung trotz schwankender weltanschaulicher Mehrheiten im Richterkollegium bewahren will, argumentiert Richter Alito im Fall Dobbs, stare decisis bedeute nicht, dass der Gerichtshof den "Missbrauch der richterlichen Vollmacht", der sowohl in Plessy als auch in Roe stattgefunden habe, unendlich fortsetzen müsse. Es geht bei Dobbs also nicht um eine weltanschaulich motivierte Aufhebung eines Präzedenzfalls, sondern um die Feststellung, dass "Roe vs. Wade" von Anfang an grundlegend falsch und schlecht begründet war und es nötig sei, die Frage der gesetzgeberischen Macht der Bundesstaaten zurückzugeben. 

Der Gerichtshof machte allerdings mit Dobbs noch ein weiteres Fass auf. Die Amerikanische Verfassung enthält im 14. Amendment eine sogenannte "Due process"-Klausel. Diese besagt, dass der Staat keinen Bürger in seinen Grundrechten auf Leben, Freiheit und Eigentum ohne ein ordentliches Verfahren einschränken darf (also das Recht auf Anhörung, auf eine neutrale Entscheidungsinstanz etc.). Seit Mitte des 20. Jahrhunderts setzte sich nach und nach das Konzept des "substantive due process" durch. Dieses liest in das Recht auf ein ordentliches Verfahren substanzielle Rechte hinein, zum Beispiel das Recht auf "Privatsphäre". Aus einem so interpretierten "Recht auf Privatsphäre" wurden im zweiten Schritt neuartige "Grundrechte" wie eben ein "Recht auf Abtreibung" geschaffen. Das Konzept des substantive due process wir mit dem Urteil in Dobbs grundlegend in Frage gestellt.  

Was also nun mit dem Dobbs Urteil vom 24. Juni 2022 auf dem Spiel steht, ist nichts weniger als das Ende eines sich über die letzten Jahrzehnte entwickelten Selbstverständnisses der Gerichte, die sich zunehmend die Rolle des Gesetzgebers angeeignet haben, anstatt sich auf  die Interpretation des geltenden Rechts zu beschränken. 

Dieser fundamentale Richtungswechsel könnte auch international erhebliche Bewegung in eine kaum noch infrage gestellte Aufweichung der Gewaltenteilung zwischen der Judikative und der Legislative bringen.  

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