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Die Hürden für die Kindergrundsicherung

In einer Anhörung üben Verbände und Experten Kritik an den derzeitigen Plänen der Regierung.
Mutter mit Baby
Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer (www.imago-images.de) | Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung, der letzten Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde.

Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich am Montag mit der Kindergrundsicherung beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung, der letzten Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde.

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Vertreter von Familienverbänden, Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden sowie weitere Experten erörterten Detailfragen des Gesetzentwurfs mit den Abgeordneten. Die Einführung einer Kindergrundsicherung an sich wurde von den Sachverständigen begrüßt. Sie forderten aber eine kritische Überprüfung des Entwurfs im Hinblick auf Mehrfachzuständigkeiten von Behörden und Leistungshöhe. Insbesondere müsse das sozio-kulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen neu ermittelt werden.

Kinderarmut nicht losgelöst von Elternarmut betrachten

Um Armut zu bekämpfen, brauche es mehr Geld, sagte der Referent für Sozialpolitik Andreas Aust des Paritätischen Gesamtverbands. Solange das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht neu berechnet sei, solle der Sofortzuschlag nicht abgeschafft werden. Die Verwendung des steuerrechtlichen Existenzminimums in Höhe von 746 Euro pro Kind bis zur Neubemessung des Existenzminimums auch im Sozialrecht forderte Alexander Nöhring, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend, Frauen und Familie beim AWO Bundesverband e.V. 

Vor dem Hintergrund ausgebliebener Leistungsverbesserungen wies Matthias Dantlgraber, Geschäftsführer des Familienbunds der Katholiken Bundesverband e.V., auf die hohe Quote an Verwaltungskosten hin. Diese würden dauerhaft aus dem Haushalt des Familienministeriums bezahlt und gingen so zu Lasten anderer Maßnahmen. Die Gesamtsituation in den Familien nahm Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Die Arche“, in den Blick. Kinderarmut dürfe nicht losgelöst von Elternarmut betrachtet werden, mahnte er.

Breiten Raum in der öffentlichen Anhörung nahm die Problematik ein, dass der geplante Termin des Inkrafttretens der Kindergrundsicherung am 01.01.2025 für die künftig zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht zu realisieren ist. Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales der BA, nannte unter anderem den Datenaustausch zwischen den Systemen, die Definition von Schnittstellen und die erforderliche Personalgewinnung und -qualifizierung als Herausforderungen. Eine schrittweise Realisierung sei daher erst zum 01.07.2025 möglich. 

Hilfestrukturen an Jobcentern werden zerschlagen

Die künftige Zuständigkeit des neuen Familienservices der BA für die Kindergrundsicherung wurde von mehreren Sachverständigen kritisch gesehen. Wegen des hohen Hilfe- und Beratungsbedarfs bei Familien im Bürgergeldbezug dürfe es nicht nur darum gehen, Geld auszuzahlen, so Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße. Sie beklagte die Zerschlagung der bestehenden Hilfestrukturen an den Jobcentern. 

Ähnlich äußerten sich die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte, man solle nicht in eine umfassende Verwaltungsreform, sondern in Leistungen für Kinder investieren. Irene Vorholz, Beigeordnete beim Deutschen Landkreistag, wies auf verfassungsrechtliche Bedenken hin. Auf Nachfrage der Abgeordneten Silvia Breher (CDU) erläuterte Vorholz, im Normalfall führten die Länder Bundesgesetze aus. Die engen Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 3 GG, der es dem Bund ausnahmsweise ermöglicht, neue Leistungen mit eigenen Mittel- und Unterbehörden auszuführen, seien hier nicht gegeben.  DT/chu

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