Die Bundesregierung zieht offenbar eine spätere Einführung der Kindergrundsicherung in Betracht. In einer am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Stellungnahme der Regierung heißt es, man prüfe gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, wann die Kindergrundsicherung tatsächlich in Kraft trete.
Nach den derzeitigen Planungen gilt der 1. Januar 2025 als Startpunkt der Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll digital beantragt werden können und verschiedene Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammenfassen. Als ausführende Behörde ist der neue Familienservice bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen, dessen Familienkassen dafür ausgebaut werden sollen.
Heftige Kritik von Sachverständigen
Im November hatten sowohl die Sachverständigen im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als auch der Bundesrat heftige Kritik am Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung geübt. Die Länder beschlossen nach ausführlicher Debatte umfangreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung.
Der Bundesrat betont in seiner über 70 Seiten umfassenden Stellungnahme, Kinderarmut in Deutschland sei seit vielen Jahren ein gravierender gesellschaftlicher Missstand, der Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen beeinträchtige, Zugänge zu Bildung und Ausbildung behindere und negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit habe. Bei einer Neugestaltung der familienpolitischen Leistungen zur Existenzsicherung von Kindern müssten die Leistungen aber „effektiv aufeinander abgestimmt und soweit wie möglich aus einer Hand gewährt“ werden. Für die Familien in den unterschiedlichen Lebenslagen sei eine gut erreichbare und qualifizierte Beratungsstruktur notwendig. Insbesondere dürften „keine ineffizienten bürokratischen Strukturen und Verfahren“ vorgesehen werden.
Des Weiteren erwartet der Bundesrat, „dass den Kommunen keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen“. Da sie für die Umsetzung der Kindergrundsicherung von „wesentlicher Bedeutung“ seien, sei ihren Interessen und Belangen und den Hinweisen der kommunalen Spitzenverbände Rechnung zu tragen. Außerdem hänge der Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft trete, von einer ausreichenden Vorbereitung zur Umsetzung der Regelungen und Etablierung des Onlineverfahrens ab.
Einfache und bürokratische Verwaltung geplant
In der aktuellen Stellungnahme der Bundesregierung heißt es, das Gesetz strebe eine „einfache und bürokratische Verwaltung“ an. Der geplante Familienservice und die Jobcenter sollten „eng zusammenarbeiten". Für die Familien im Bürgergeldbezug solle es nicht zu „zusätzlichem Aufwand und Mehrbelastung" kommen.
Bundesfamilienministerin Paus sagte im Interview mit dem Portal www.tagesschau.de, die Kindergrundsicherung solle zwar so schnell wie möglich an den Start gehen, doch sie müsse auch funktionieren. Dafür müssten zuallererst 5.000 neue Stellen geschaffen und Personal gefunden werden. DT/chu
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