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Kindergrundsicherung: Das Parlament ist gefragt

Wer sich die drei Ziele aus dem Entwurf zur Kindergrundsicherung ansieht, den beschleichen Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes.
Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung
Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer (www.imago-images.de) | Ein wirksames Entgegenwirken von Armut könne nur dann erreicht werden," wenn es bei der Leistungshöhe der Kindergrundsicherung insgesamt zu Verbesserungen kommt“, heißt es im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung.

Am Mittwoch hat das Kabinett nach monatelangem öffentlichem Streit den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschlossen und den Weg für die parlamentarischen Beratungen frei gemacht. Ende gut, alles gut? Wer sich die drei Ziele näher ansieht, die im Entwurf genannt sind, den beschleichen nicht nur leise Zweifel. „Um vor Kinderarmut zu schützen und mehr Teilhabechancen für Kinder zu schaffen, kommt mit der Kindergrundsicherung mehr Geld direkt bei den Kindern an, verdeckte Armut wirdbesser aufgedeckt und behoben, und es wird für Familien leichter, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen“, heißt es da vollmundig. Außerdem: „Ein wirksames Entgegenwirken von Armut kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn ...

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