Noch ist die Euthanasie, wie die aktive Sterbehilfe in ihren unterschiedlichen Formen in vielen Länder auch genannt wird, verboten. Doch immer mehr Staaten kippen derartige Verbote oder liberalisieren dort, wo diese bereits gefallen sind, Zug um Zug entsprechende Gesetze. Oft sind Sterbehilfeorganisation mit vergleichsweise wenigen Mitgliedern die Treiber dieser Entwicklung.
Der Weg führt meist über die Justiz
Dabei wählen die sogenannten „Right-to-Die-Societies“, wie jetzt in Österreich, meist den Weg über die Gerichte, um ihre Interessen durchzusetzen. In der aktuellen Print-Ausgabe zeichnet Tagespost-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder die diesbezügliche Entwicklung des Jahres 2020 in Europa und Übersee nach. Dabei nimmt er Deutschland, Spanien, Niederlande, Kanada, Neuseeland und den US-Bundesstaat New York unter die Lupe, zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.
So ist in Neuseeland zum Beispiel ein Volksbegehren ursächlich für die Liberalisierung. In Kanada, wo der ärztlich assistierte Suizid und die „Tötung auf Verlangen“ seit 2016 legal sind, verlangen zwar Gerichte eine Ausweitung des Adressatenkreises. Doch spielen hier offenbar auch ökonomische Interessen eine nicht unerhebliche Rolle. DT/reh
Weitere Hintergründe zur Liberalisierung von Gesetzen zur Regelung des assistierten Suizid erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.