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Das gefesselte Parlament

Der Deutsche Bundestag debattierte über die umstrittenen Gentests – Eine Analyse. Von Stefan Rehder
Wolfgang Schäuble führte mit harter Hand durch die Debatte
Foto: dpa | Führte mit harter Hand durch die Debatte: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Von vielen war sie mit Spannung erwartet worden: Die im Sommer vergangenen Jahres von mehr als 100 Abgeordneten geforderte und im Herbst für das Frühjahr angekündigte „Orientierungsdebatte“ zu den umstrittenen nichtinvasiven Gentests. Am Donnerstag (11. April) war es dann soweit. Ganze zwei Stunden lang debattierte der Deutsche Bundestag über das Für und Wider der nicht-invasiven Gentests, mit denen im Blut von Schwangeren nach einer Trisomie des ungeborenen Kindes gefahndet werden kann. Schätzungen zufolge werden 90 Prozent der Kinder, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert wird, auch abgetrieben.

In der Debatte, die auch von Menschen mit Down-Syndrom von der Zuschauertribüne aus verfolgt wurde, ergriffen 38 Redner das Wort. Die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit betrug drei Minuten. Wer mehr benötigte, dem drehte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble kurzerhand das Mikrofon ab. Nur die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüfer, selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom und eines der Opfer von Schäubles rigorosem Durchgreifen, sowie im weiteren Verlauf der Debatte auch die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch, nahmen sich die Zeit, auch die Gäste mit den besonderen Genen zu begrüßen.

Fokussierung auf „soziale“ Aspekte

Dass deren Recht auf Leben durch die seit 2012 erhältlichen Bluttests massiv bedroht wird, schien nicht jeder der Redner wahrhaben zu wollen. Im Gegenteil: Viele der Abgeordneten sprachen sich für eine Aufnahme der Tests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen auf, wie sie auch der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen unlängst vorgeschlagen hatte. Der Grund: Schon jetzt würden invasive Alternativen wie die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) von den Kassen bezahlt. Die ist mit dem Risiko verbunden, dass das Kind, von der Nadel, mit welcher der Arzt das Fruchtwasser aus der Bauchhöhle der Schwangeren entnimmt, verletzt wird. Statistisch gesehen stirbt jedes hundertste Kind bei einer solchen Untersuchung.

Man könne Frauen, die sich den Test nicht leisten könnten, nicht die „gefährlichere Amniozentese zumuten“ und ihnen den „besseren Test vorenthalten“, meinte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Was Lauterbach, selbst Arzt, jedoch verschwieg: Fällt der Test, der derzeit eine „individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) darstellt, die von den Schwangeren selbst zu zahlen ist, positiv aus, wird zur Überprüfung des Testergebnisses ohnehin eine Amniozentese durchgeführt. Wie Lauterbach wollten auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidkte, und der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (beide CDU), in der Frage, ob die Krankenkassen künftig die Kosten für den Test übernehmen sollen, dennoch vornehmlich ein „soziale“ sehen. Auch solle, wie Rüddel erklärte, die Kostenübernahme nur bei sogenannten Risikoschwangeren erfolgen. Was Rüddel nicht sagte: Als „Risikoschwangerschaft“ gelten Schwangerschaften, bei denen Schwangere zwei von mittlerweile 52 Risikofaktoren aufweisen. Dazu zählen chronische Erkrankungen genauso wie Übergewicht oder Heuschnupfen. Ferne: Schwangere, die jünger als 18 und älter als 35 Jahre als sind, gelten per se als Risikoschwangere. Die Folge: Obwohl in Deutschland rund 97 Prozent aller Kinder gesund auf die Welt kommen, bekommen rund 80 Prozent ihrer Mütter den Vermerk „Risikoschwangerschaft“ in den Mutterpass eingetragen. Ergo: Würden die Gentests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, erwürben vier von fünf Schwangeren einen Anspruch auf die Leistung.

Kein Mut zur letzten Konsequenz

Eine Reihe von Abgeordneten berichteten zwar von beglückenden Begegnungen mit Menschen mit Down-Syndrom, hoben hervor, dass das Down-Syndrom weder eine Krankheit noch therapierbar sei und forderten eine inklusivere Gesellschaft – doch die daraus resultierenden Konsequenzen wollte niemand ziehen. Keiner der Redner hatte den Mut zu fordern, von der Allgemeinheit künftig nur noch solche Diagnoseverfahren finanzieren zu lassen, mit denen auch nach therapierbaren Krankheiten gefahndet werden kann. Eine Forderung, die Lebensrechtler seit Jahren erheben. Zeigt sich das Parlament weiterhin unfähig, hier Korrekturen vorzunehmen und seine Selbstfesselung zu beenden, laufen wir auf eine Praxis zu, die mit „Eugenik auf Rezept“ noch freundlich umschrieben wäre.

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