Mehr als 40.000 Menschen haben laut den Veranstaltern am Wochenende in Mexiko-Stadt gegen die Liberalisierung von Abtreibung protestiert. Der „Marsch für die Frauen und das Leben“, zu dem die katholischen Bischöfe sowie 20 Pro-Life-Organisationen des Landes aufgerufen hatten, wurde von einem großen Transparent angeführt, auf dem zu lesen war: „Das erste Recht ist das Leben“. Die Demonstranten, die meisten von ihnen Frauen in weißer und blauer Kleidung, zogen durch das Zentrum der mexikanischen Hauptstadt.
Abtreibung in sieben von 32 Bundesstaaten straffrei
Von den 32 mexikanischen Bundesstaaten hatten sieben – Mexiko-Stadt, Oaxaca, Veracruz, Sonora, Baja California, Colima und Hidalgo – Abtreibung straffrei gestellt. Allerdings erklärte der Oberste Gerichtshof Mexikos im September 2021 die Gesetze, die die Abtreibung unter Strafe stellen, für verfassungswidrig. Das Urteil hat landesweite Auswirkungen, da der Gerichtshof alle 32 Bundesstaaten aufforderte, ihre lokalen Gesetze mit diesem Urteil in Einklang zu bringen, weil die Bundesstaaten nicht befugt seien, den Ursprung des Lebens zu definieren. Dies bedeutet, dass Abtreibungswillige, die in einem mexikanischen Bundesstaat leben, in dem die Abtreibung unter Strafe steht, Rechtsmittel gegen Einrichtungen des Gesundheitswesens einlegen können. Darüber hinaus schränkte der Oberste Gerichtshof die Fälle ein, in denen Ärzte und Krankenschwestern aus Gewissensgründen die Vornahme von Abtreibungen verweigern dürfen.
Gegen diese Entscheidungen richtete sich der Protest des Pro-Life-Marsches unter dem Motto „Schritte für das Leben“. Dessen Sprecherin Pilar Rebollo kritisierte laut Medienberichten, dass es in Mexiko kaum Unterstützung für Frauen gebe, die ihre Schwangerschaft fortsetzen wollen. Es fehle unter anderem an Kindergärten, Ganztagsschulen und Hilfen für alleinerziehende Mütter.
Die Demonstranten verlasen am Eingang des Obersten Gerichtshofs eine Erklärung. Darin stellten sie drei zentrale Forderungen: die Aufhebung der Straffreiheit für Abtreibungen in Mexiko-Stadt und den übrigen Bundesstaaten; öffentliche Maßnahmen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen sowie die Anerkennung des Gewissensvorbehalts für medizinisches Personal: Niemand dürfe „durch Gesetz gezwungen werden, gegen sein Gewissen, seine Prinzipien und seine Denkweise zu handeln und erst recht keine Verbrechen begehen.“ DT/jg
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