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Corona-Impfung: Augsburger Bischof entschuldigt sich

Der Augsburger Bischof Bertram Meier bezeichnete es als „Fehler“, das Impfangebot in einem Seniorenheim der Caritas Anfang Februar angenommen zu haben. Und er stellt klar: Es sei nie seine Absicht gewesen, anderen etwas wegzunehmen.
Bischofsweihe von Bertram Meier
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa) | Nachdem Meiers vorzeitige Impfung bekanntgeworden war, hatte der Grünen-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann, dem Bischof „Impfdrängelei“ und eine „nicht tragbare Ich-zuerst-Mentalität“ vorgeworfen.

Der Augsburger Bischof Bertram Meier hat um Verzeihung für seine frühzeitige Impfung gegen das Coronavirus gebeten. In seiner Predigt am Aschermittwoch bezeichnete er es als „Fehler“, das Impfangebot in einem Seniorenheim der Caritas Anfang Februar angenommen zu haben.

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Meier: Verstehe, dass manche sich verletzt fühlen

Er könne verstehen, so Bischof Meier, dass Menschen, die sehnsüchtig auf eine Impfung warteten, sich durch sein Verhalten verletzt fühlten. Aufgrund zahlreicher Corona-Infektionen in seinem Umfeld habe er sich Mitte Januar zur Impfung bereit erklärt, weil er damals überzeugt gewesen sei, damit das Beste für die Menschen zu tun, mit denen er zusammenarbeite oder die er in seinem bischöflichen Dienst treffe. 

Meier wörtlich: „Ich habe die Einladung zur Impfung angenommen, im Vertrauen darauf, dass es so rechtens ist. Ich sehe jetzt, dass die Annahme des Impfangebots ohne eingehende persönliche Prüfung ein Fehler war.“ Seine Impfung sei als Bevorzugung, wahrgenommen worden, die er in dieser Form nie gewollt habe. „Es war nie meine Absicht, anderen zu schaden oder etwas wegzunehmen“, so der Augsburger Bischof.

Kritik von Grünen-Politiker Hartmann

Nachdem Meiers vorzeitige Impfung bekanntgeworden war, hatte der Grünen-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann, dem Bischof „Impfdrängelei“ und eine „nicht tragbare Ich-zuerst-Mentalität“ vorgeworfen. Die Begründung aus dem Bistum Augsburg, der Bischof falle laut bayerischer Impfverordnung unter diejenigen, die regelmäßig in Einrichtungen der Langzeitpflege, teilstationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zugegen seien, hatte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, als „wenig überzeugend“ kritisiert.  DT/mlu

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