Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Neues Gesetz in China

Chinas Blütenvielfalt

Peking meint, dass die nationale Identität der auf dem Territorium Chinas lebenden Menschen einheitlich sein sollte.
Peking Volkskongress
Foto: IMAGO/Wang Yuguo | Die Vielfalt der in China lebenden Ethnien spiegelt sich sogar - wenngleich zumeist weniger auffällig - im Volkskongress. Ihre politischen Entfaltungsmöglichkeiten sind aber restriktiv reglementiert.

Am 12. März 2026 verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China auf seiner Plenarsitzung das „Gesetz über die Förderung von ethnischer Einheit und Fortschritt“, das seit 1. Juli in Kraft ist. Nach vielen Jahren der heftigen Auseinandersetzung inner- und außerhalb Chinas über die radikalen Maßnahmen der Zwangsassimilierung von im Autonomen Gebiet Xinjiang lebenden Uiguren hat die chinesische Regierung nun ihrer Politik eine gesetzliche Grundlage verliehen. Die Diskussion über die richtige Minoritätenpolitik begann um 2004, als Anthropologen in China eine neue Linie forderten.

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Der Hintergrund zu dieser Debatte war eine intensive Diskussion innerhalb der Eliten des Landes über die Gründe für den Anfang der 1990er Jahre erfolgten Zusammenbruch der Sowjetunion. Dabei bildete sich ein Konsens, der eine unangemessene Politik gegenüber den nicht-russischen ethnischen Minderheiten in der UdSSR für ausschlaggebend erklärte.

Die Sowjetunion habe es den Minoritäten erlaubt, ihre eigenen Sowjetrepubliken zu gründen und diesen das Recht verliehen, ihren Austritt aus der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu erklären. Auf diese Weise habe man einen legalen Mechanismus geschaffen, der die Auflösung der UdSSR durch Austritt ermöglichte.

Umgang mit Minderheiten

Nun haben die Minoritäten in China nie eigene Republiken gründen können, und die sogenannten Autonomen Gebiete, deren Aufbau Mao Zedong 1952 erstmals angeregt hatte, haben nicht das Recht, ihren Austritt aus der Volksrepublik zu erklären. Man könnte also meinen, dass China ohnehin eine Politik eingeschlagen hat, die den Minderheiten weniger Rechte einräumt.

Doch machten Anthropologen darauf aufmerksam, dass schon die Identifikation einer Minderheit mit dem ihr zugestandenen Territorium zur Entstehung eines Nationalgefühls beitragen kann, das früher oder später in den Anspruch mündet, eine Nation zu sein, die ein Recht auf Eigenständigkeit hat. Folglich müssten Maßnahmen ergriffen werden, die die Tendenz von Minderheiten reduzieren, sich als ein Anderes oder Gegenüber der Mehrheitsethnie zu verstehen. Manche gingen so weit, die Auflösung der Autonomen Gebiete zu fordern.

Nationalgefühl nach amerikanischem Vorbild

Das Muster dafür ist interessanterweise die Situation in den USA. Anthropologen in China bezogen sich positiv auf die Idee des „Melting Pot“ und meinten, diese Politik in den USA habe nie dazu geführt, dass eine Ethnie die Trennung von den USA erwogen habe. Keine Ethnie (mit Ausnahme der in Reservaten lebenden Indianer) verfüge über ein „Autonomes Gebiet“.

Deshalb hätten alle Bürger der USA ein amerikanisches Nationalbewusstsein, das sich auf „das Ganze“ beziehe und nicht auf eine der amerikanischen Identität gegenübergestellte spezifische ethnische Identität. Ein solcher Zustand müsse auch in China erreicht werden.

Das nun verabschiedete Gesetz nimmt viele dieser Gedanken auf und setzt darauf, dass die nationale Identität der auf dem Territorium Chinas lebenden Menschen einheitlich sein sollte, ein Begriff, den man im Deutschen nur als „chinesische Identität“ übersetzen kann, der sich aber nicht auf „chinesisch“ im Sinne der ethnischen Mehrheit der „Han-Chinesen“ bezieht.

Konstruktion einer chinesischen Nation

Schon 1912, als die Republik China nach dem Untergang der Qing-Dynastie (1644 – 1912) gegründet wurde, hatte man für die Bezeichnung der mit dieser Republik verbundenen Nation den Begriff „zhonghua minzu“ eingeführt. Er versucht, den Vielvölkerstaat, der 1912 entstand, nach dem Vorbild der ethnisch homogenen Nationalstaaten Europas und Japans zu formen, indem man die Nation zivilisatorisch und nicht ethnisch definierte.

Zhonghua könnte man als „zentrale Blüten(vielfalt)“ übersetzen. Das nun verabschiedete Gesetz übernimmt diesen Begriff, indem es in seiner 800 chinesische Zeichen langen Präambel behauptet, China sei seit jeher eine Einheit unterschiedlicher Ethnien gewesen. Diese historische Einheit habe eine Gemeinschaft hervorgebracht, die aus diesen sich untereinander fördernden und austauschenden Ethnien bestehe und insofern die Homogenität im kulturellen Sinne hervorgebracht habe, die andere Nationalstaaten in ethnischer Hinsicht besäßen.

Alle müssen fließend Chinesisch sprechen

Ganz so weit kann es aber mit der Einheit nicht gediehen sein, wenn man sich ansieht, welche Maßnahmen das Gesetz im Sinne der Förderung der Einheit vorsieht. Schon im zweiten Kapitel definiert es den Erziehungssektor als den Ort, wo das Gemeinschaftsbewusstsein hergestellt werden muss. Dabei kommt auch zur Sprache, dass künftig alle Schulen und Vorschulen Chinesisch als Bildungssprache vermitteln müssen, sodass Kinder aus nationalen Minderheiten bei Eintritt in die Grundschule fließend Chinesisch sprechen.

In den Familien, so die Vorschriften des Gesetzes, müssen Eltern ihre Kinder im Sinn der Gemeinschaftsideologie erziehen und Inhalte vermeiden, die „Hass“ zwischen den Ethnien befördern könnten. In Kapitel drei werden Maßnahmen aufgezählt, die der Durchmischung und dem Austausch unter den Ethnien dienen. Hier wird angesprochen, dass keine Gettobildung in Städten entstehen darf und die Stadtregierungen aufgefordert sind, auf die Durchmischung der Bevölkerung in den Wohngebieten zu achten. Mit diesen Festlegungen wendet sich das Gesetz auch gegen die häufig von Minderheiten vorgebrachte Kritik, ihre Gebiete würden durch den massenhaften Zuzug von Han-Chinesen „überfremdet“.

Sicherheitspolitische Funktion der Minderheiten

Im vierten Kapitel wird ein heikles Thema angesprochen. Es geht um die sicherheitspolitische Funktion der Minderheiten. Die autonomen Gebiete mit großen Ethnien sind die Innere Mongolei, Xinjiang und Tibet. Zusammen mit den Territorien, die von weiteren rund 50 Minoritäten bewohnt werden, macht das von Minoritäten besiedelte Territorium etwa 60 Prozent des Staatsgebietes aus, obwohl die Bevölkerung aller Minoritätsethnien zusammen nur ungefähr sieben Prozent der Bevölkerung der Volksrepublik ausmacht. Geografisch liegen die größten autonomen Gebiete in Grenzgebieten und bilden so etwas wie einen nördlichen Halbkreis um das vorwiegend von han-chinesischer Bevölkerung besiedelte Binnenland, das „eigentliche China“. 

Zu Zeiten der letzten Dynastie ging man davon aus, dass diese Ethnien so etwas wie einen Schutz gegenüber Eindringlingen darstellten. Sie sollten verhindern, dass Nomaden, die aus dem Norden in das Reich eindringen – wie während des Mongolensturms – den Bestand des politischen Systems infrage stellen könnten. Die Politik der Qing-Dynastie war darauf bedacht, die Randvölker bei Laune zu halten. Man erlaubte ihnen, ihr Leben so zu organisieren, wie sie es seit Generationen und auch zu Zeiten geführt hatten, da sie nicht in das Reich der Qing integriert waren.

Eine neue Kultur des Fortschritts

Anders heute: Insbesondere Xinjiang hat im Zuge der Belt-und-Road-Initiative an Bedeutung gewonnen. Die Pekinger Zentralregierung fürchtet, ausländische Kräfte, die ein Gelingen dieser Initiative verhindern und das Erstarken Chinas unmöglich machen wollen, könnten die „Randvölker“, insbesondere die Uiguren, darin bestärken, eine Loslösung von China zu verfolgen.

Um das unmöglich zu machen, muss man, so das Kalkül in Peking, den Uiguren und anderen Randvölkern keine andere Wahl lassen, als dem Aufruf zur Integration in eine homogene „chinesische Nation“ der „zentralen Blütenvielfalt“ zu folgen. Dies könne nur erfolgreich sein, wenn man überkommene Sitten und Gebräuche ablege und sich einer neuen Kultur des Fortschritts zuwende.

Randvölker in der Kneifzange

Den Randvölkern wird also eine große Bedeutung für China attestiert, gleichzeitig aber nicht gestattet, diese Bedeutung in Verhandlungsmacht umzusetzen und an Autonomie zu gewinnen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es für richtig halten. Zugleich gibt der Zentralstaat zu, dass er nicht länger gewillt ist, die Minoritäten zu subventionieren. Sie müssen jetzt „zurückzahlen“, also ihren Beitrag zur weiteren ökonomischen Entwicklung Gesamtchinas leisten.

Diese Wendung birgt Risiken, zeigt doch die Erfahrung anderer Vielvölkerstaaten, dass diese nur so lange zusammenhalten, wie die Minoritäten im Austausch für mangelnde Eigenständigkeit durch Subventionierung bei der Stange gehalten werden. Zurecht argwöhnen die Minoritäten, dass ihre größere ökonomische Bedeutung zwar dazu beitragen wird, „das Ganze“ zu fördern, dass sie selbst jedoch weniger davon profitieren als die han-chinesische Mehrheitsbevölkerung.

Nicht die einst mit China verbündete Sowjetunion, sondern die USA mit ihrer Idee des „Meting Pot“ sind das neue Vorbild der chinesischen Minderheitenpolitik. Wenn auch mit eigenwilliger Begründung.
Foto: Imago/VCG | Nicht die einst mit China verbündete Sowjetunion, sondern die USA mit ihrer Idee des „Meting Pot“ sind das neue Vorbild der chinesischen Minderheitenpolitik. Wenn auch mit eigenwilliger Begründung.

Das neue Gesetz weist eine Eigentümlichkeit auf, die zeigt, dass auch innerhalb der Partei- und Staatsführung die neue Minoritätenpolitik nach wie vor umstritten ist. Ein früheres Gesetz zu den Autonomen Gebieten, das seit 1984 in Kraft ist, wird nämlich durch dieses Gesetz nicht ausdrücklich aufgehoben, obwohl es in vielem eine gegensätzliche Politik festschreibt.

Nachdem alle fünf autonomen Gebiete auf Provinzebene ohne jede gesetzliche Grundlage gegründet wurden und 150 derartige Gebiete unterhalb der Region, also in Präfekturen und Kreisen, angesiedelt sind, wurde 1984 unter KP-Generalsekretär Hu Yaobang erstmals ein Gesetz erlassen, das die kulturelle und ökonomische Eigenständigkeit der autonomen Gebiete und deren Verhältnis zum Zentralstaat definiert.

Dieses Gesetz steht für die Politik der Benevolenz gegenüber den Minderheiten, indem es ihnen einen Status der Andersheit sowie das Recht zugesteht, diese Andersheit zu bewahren und zu entwickeln.

Raum für ökonomischen Eigenständigkeit

Gleichzeitig gibt es der ökonomischen Eigenständigkeit Raum. Die Reichtümer dieser rohstoffreichen Gebiete sollten dazu dienen, die ökonomische Entwicklung der Minoritätsgebiete zu fördern. Das Gesetz versuchte also, der möglichen Ausbeutung der Gebiete zugunsten der han-chinesischen Majorität einen Riegel vorzuschieben.

Diese zugunsten der Minoritäten eingeführten gesetzlichen Bestimmungen widersprechen dem neuen Gesetz – und doch wird es nicht aufgehoben. Dabei wird eine Rolle gespielt haben, dass man sich nicht einigen konnte, das Risiko einer Auflösung der autonomen Gebiete einzugehen und deren Status dem einer von der han-chinesischen Majorität besiedelten Provinz anzugleichen.

Das Gesetz von 1984 warnte ausdrücklich vor dem „Groß-Han-Chauvinismus“, ein Ausdruck, den Mao Zedong dazu nutzte, die han-chinesische Majorität davor zu warnen, den Minoritäten ihren Willen aufzuzwingen. Davon ist im neuen Gesetz nicht mehr die Rede. Der chinesische Vielvölkerstaat ist eine Welt für sich, und man fragt sich, ob der Blick auf die Politik gegenüber den Minoritäten in China nicht einen wichtigen Hinweis darauf gibt, wie ein zu Machtvollkommenheit gelangtes China einmal mit den anderen Völkern der Welt umgehen wird.


Die Autorin ist China-Expertin. Sie war Universitätsprofessorin für Sinologie in Heidelberg und Wien.

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Susanne Weigelin-Schwiedrzik Ethnische Minderheiten Mao Zedong

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