Für die Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel ist die Mehrehe nicht mit den Grundwerten Deutschlands vereinbar. „Das Eingehen einer Doppel- beziehungsweise Mehrfachehe ist nach deutschem Recht unzulässig, der Paragraph 172 des Strafgesetzbuches ahndet Verstöße mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe“, schreibt Pantel in einem Beitrag für die „Tagespost“.
Pantel: Einhaltung der Gesetze muss für alle gelten
Demjenigen, der eine Mehrehe eingehe, die die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, sei nur folgerichtig. „Die Einhaltung unserer Gesetze muss für alle gelten, die hier leben.“ Zudem widerspreche die Mehrehe dem Prinzip der Einehe, wie es im Grundgesetz dargelegt werde, sowie dem Grundsatz der Geschlechtergleichbehandlung.
„Im Fall der Mehrehe wird die Würde der Frau beeinträchtigt und ihre Rechte werden missachtet. Wer in einer Mehrehe lebt, demonstriert damit meiner Meinung nach seine Integrationsunfähigkeit“, schreibt Pantel, die Sprecherin des Berliner Kreises ist, einem Zusammenschluss von konservativen Unions-Abgeordneten. „Hier müssen wir konsequent sein.“
Nur von Imam geschlossene Ehe sieht Pantel nicht als gültig an
Eine Ehe, die von einem Imam und nicht auch vor dem Standesamt geschlossen worden sei, sieht Pantel nicht als „geschlossene Ehe“ an, da sie gegen die Verpflichtung verstoße, sich staatlich trauen zu lassen. „Auch hier müssen unsere Gesetze klar befolgt und geachtet werden.“
DT
Wie sich die SPD in der Frage der Mehrehe positioniert, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 09. Mai 2019.