In Bayern ist seit dem ersten April die Pflicht, Verstorbene in einem Sarg zu bestatten, aufgehoben. Das bestätigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf Anfrage des integrationspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Arif Tasdelen. Damit bleibt die sarglose Bestattung nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt verboten.
Umgang mit Verstorbenen spiegelt Gesellschaft wider
Tasdelen hatte sich besonders für eine Änderung der Bestattungsverordnung eingesetzt. „Jeder Mensch hat das Recht auf eine letzte Ruhe in Würde und soll selbst entscheiden können, wie er beerdigt werden möchte", fordert Tasdelen. "Deshalb bin ich sehr froh, dass wir das endlich erreicht haben. Die Lockerung der Sargpflicht ist auch ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Menschen, die seit vielen Generationen in Bayern leben und ein Teil Bayerns sind.“
Auch der Islambeauftragte des Erzbistums Hamburg, Pater Richard Nennstiel, meint gegenüber der „Tagespost“, dass die religiöse Verpflichtung von Muslimen, ihre Toten in Tüchern zu bestatten von staatlicher Seite respektiert werden sollte. Die Aufhebung der Sargpflicht könne also auch als Zeichen der Integration gesehen werden. „Der Umgang mit den Verstorbenen verweist immer auch auf den Zustand der Gesellschaft“, so Nennstiel. DT/ vwe
Welche weiteren muslimischen Bestattungsriten in Deutschland vermutlich keine Umsetzung finden werden, lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Tagespost.