Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hat in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP) den geltenden § 218 Strafgesetzbuch „aus pragmatischen Gründen“ verteidigt. Der 1995 gefundene Kompromiss sorge „für einen Ausgleich zwischen dem Lager derjenigen, die den Frauen die freie Wahl geben wollen, und dem der strikten Abtreibungsgegner“, so Frister.
Der Rechtswissenschaftler zeigte sich jedoch beunruhigt darüber, dass „in vielen deutschen Gegenden“ Frauen „gar keine Möglichkeit“ mehr hätten, „eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden“. Auch sei die derzeitige Regelung nicht ohne Widerspruch: „Wenn wir den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen tatsächlich als Unrecht bewerten wollten, dürften wir dieses Unrecht auch nicht dadurch fördern, dass die Sozialhilfe ihn bezahlt.“
Frister für neuen Anlauf bei Suizidhilfe
Im RP-Interview sprach sich Frister zudem für die Neuregelung der Suizidbeihilfe aus. Seiner Ansicht nach müsse man „rechtlich und ethisch respektieren, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet.“ Es müsse aber „stets geprüft werden, ob das eine frei verantwortliche Entscheidung ist“. Zwar halte er ein psychiatrisches Gutachten „nicht in jedem Fall für notwendig“, da auch der behandelnde Arzt Sterbewünsche beurteilen könne. Gelten müsse aber das „Vier-Augen-Prinzip“. Geboten sei auch „eine intensive Beratung“, so Frister weiter. DT/reh
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