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Anhaltender Streit um § 219a

Das Kabinett bewilligt fünf Millionen Euro, um die psychischen Folgen von Abtreibungen zu erforschen. Dies sorgt für neuen Streit zwischen den Koalitionsparteien.
Streit um Werbeverbot für Abtreibung geht weiter
Foto: Gregor Fischer (dpa) | Das Kabinett hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zu den psychischen Folgen einer Abtreibung fünf Millionen Euro bewilligt.

Der Streit um die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) kommt auch nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett nicht zur Ruhe. Anlass für den neuen Zwist sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von fünf Millionen Euro, die das Kabinett Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jüngst für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie bewilligt hatte. Spahn erhält das Geld in vier Trancen von je 1,25 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023, um eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die „Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen“ soll.

Im Referentenentwurf vom Januar wurde die Studie nicht mehr erwähnt

So stand es jedenfalls am Schluss des fünf Punkte umfassenden Eckpunktepapiers. Das am 12. Dezember 2018 der Öffentlichkeit vorgestellte Papier umriss den Kompromiss, auf den sich die Bundesminister Horst Seehofer (Innen), Katarina Barley (Justiz), Jens Spahn (Gesundheit), Franziska Giffey (Familie) und Helge Braun (Kanzleramt) nach monatelangen Verhandlungen Ende vergangenen Jahres geeinigt hatten. In dem Ende Januar vorgestellten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (DT vom 7.2.) fand die Studie keine Erwähnung mehr. Manche hatten daraus den Schluss gezogen, das Vorhaben sei aufgegeben worden.

Gesundheitsministerium will noch in diesem Jahr wissenschaftliche Studie in Auftrag geben

Dem ist jedoch mitnichten so. Nach Informationen des „Berliner Tagesspiegels“ trägt die Vorlage für den Kabinettsbeschluss vom vergangenen Mittwoch die Unterschrift von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Wörtlich heiße es darin: „Um die gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Breite in den Blick zu nehmen, sind vertiefte Erkenntnisse auch zu möglichen psychischen Folgen von Relevanz.“ Daher werde das Bundesministerium für Gesundheit noch in diesem Jahr eine „umfangreiche wissenschaftliche Studie“ in Auftrag geben und hierfür „für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt“ bekommen, zitiert das Blatt das Dokument.

DT

Warum Abtreibungsbefürworter aufgrund der potenziellen Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zur Erforschung der psychischen Folgen einer Abtreibung vor Wut schäumen, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 14. Februar 2019.

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