Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kommentar um "5 vor 12"

Freiheit ist mehr als Gesundheit

Nach langer Zeit beginnt endlich eine Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Infektionsschutz.
«Freedom over fear» -Aufruf bei Demonstration gegen Beschränkungen der Coronavirus-Pandemie
Foto: Michael Dwyer (AP) | «Freedom over fear» (Freiheit über Angst) Endlich beginnt die Debatte um das rechte Verhältnis von Freiheit und Infekationsschutz.

Endlich, nach quälend langen Wochen, gibt es eine Diskussion zu dem Mantra, der „Schutz von Leben und Gesundheit“ sei oberstes Prinzip allen Denkens und Handelns. Der alte Fuchs Wolfgang Schäuble hatte das angezweifelt; auch ökonomische, soziale und psychologische Auswirkungen der drastisch alle Grundrechte und –freiheiten beschneidenden Maßnahmen des staatlichen Coronavirus-Krisenmanagements müssten viel stärker berücksichtigt werden. Außerdem laufe der Staat mit seinen immensen Wirtschaftshilfen und der entsprechenden Nettoneuverschuldung Gefahr, sich zu übernehmen. Wichtiger noch als Leben und Gesundheit sei die als „absoluter Wert“ im Grundgesetz verankerte „Würde des Menschen“.

Lesen Sie auch:

Eine Güter- und Werteabwägung ist vorzunehmen

Von der ehem. EKD-Ratsvorsitzenden und Bischöfin Margot Käßmann erhielt Schäuble Flankenschutz. In der aktuellen Debatte um den Lockdown erinnerte sie an die Würde von einsam Sterbenden und Beerdigungen mit nur wenigen Angehörigen, die nachhaltige Beschädigung von Kinderseelen, zunehmende Depressionen, die Sorgen der Menschen um Arbeitsplätze und die eigene Existenz, die Gefahr von Suiziden und die Bedrohung von Familien durch mehr Konflikte. Es gebe aber eine Güter- und Werteabwägung. Auch das Sterben gehöre zum Leben. Während die Politik posaunt, dem Infektionsschutz müsse „alles Andere untergeordnet“ werden, erinnern Schäuble und Käßmann daran, dass auch der Staat die Menschen nur bedingt vor Krankheit und Leiden und nicht vor dem Sterben schützen kann. Richtig ist auch, dass Freiheit bedeutsamer als Gesundheit ist und Gesundheit auch weit mehr als nur Infektionsschutz beinhaltet.

Lautes Schweigen der katholischen Kirche

Wie schon bei der von Muslimen beim Bundesverfassungsgericht erwirkten Aufhebung des generellen Verbots von Gottesdiensten als grundrechtswidrig herrscht aber auch beim Thema Werte- und Güterabwägung zwischen Grundfreiheiten und dem Schutz vor Infektionen auf katholischer Seite bedrückend lautes Schweigen. Wenn es für die Politik schlicht „um Leben und Tod geht“, ist die DBK einfach nur dankbar, dass in Aussicht gestellte Lockerungen „erste Schritte zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten möglich machen“ und hält das Gottesdienstverbot für „vernünftig und verantwortungsvoll“.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Richard Schütze Bundesverfassungsgericht Katholische Kirche Lockdown Margot Käßmann Menschenwürde Wolfgang Schäuble

Weitere Artikel

Christen waren einst nicht nur in der westlichen Welt beheimatet, sondern die Bauherren der westlichen Verfassungen. Neue Gesetze lassen sie zusehends heimatlos werden.
16.11.2023, 15 Uhr
Veronika Wetzel

Kirche

Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig