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Abtreibungsgesetze: Harris lehnt Ausnahmen für religiöse Einrichtungen ab

Sie sei nicht zu Zugeständnissen bereit, wenn es um das fundamentale Recht von Frauen gehe, Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen, so die amtierende Vizepräsidentin.
Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris bei Wahlkampfveranstaltung in Georgia
Foto: IMAGO/BONNIE CASH (www.imago-images.de) | Die amtierende Vizepräsidentin lehnte es ab, sich in der Abtreibungsfrage auf moderate Republikaner im Kongress zuzubewegen, mit denen es Schnittmengen gebe, die ihre Abtreibungsagenda aber nicht vollumfänglich teilen.

Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris lehnt Ausnahmeregelungen für religiöse Einrichtungen in Abtreibungsgesetzen ab. Im Gespräch mit dem US-Sender „NBC News“ erklärte Harris am Dienstag, sie sei nicht bereit, „Zugeständnisse zu machen, wenn wir über das fundamentale Recht reden, Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen“. 

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Die amtierende Vizepräsidentin lehnte es auch ab, sich in der Abtreibungsfrage auf moderate Republikaner im Kongress zuzubewegen, mit denen es Schnittmengen gebe, die ihre Abtreibungsagenda aber nicht vollumfänglich teilen. Sie werde keine hypothetischen Szenarien diskutieren, so Harris. „Eine grundsätzliche Freiheit wurde den Frauen in Amerika genommen: die Freiheit, Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen. Es kann nicht verhandelbar sein, dass wir die Schutzmaßnahmen unter Roe v. Wade wieder einführen müssen.“

Nicht bereit, auf moderate Republikaner zuzugehen

Seit einem neuen Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs in der Abtreibungsfrage vom Juni 2022 können die einzelnen Bundesstaaten selbst über ihre Abtreibungsgesetze entscheiden. Die Obersten Richter kippten damit das umstrittene Urteil „Roe v. Wade“, das Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt hatte.  

Auch auf den Hinweis der Moderatorin, es sei keinesfalls sicher, dass die Demokraten nach der Wahl im November über eine Mehrheit im Kongress verfügen werden, womit Harris zu Zugeständnissen an die Republikaner gezwungen wäre, hielt die 60-Jährige an ihrem Standpunkt fest. Es sei „fundamental“, einer Frau zu erlauben, mit einem Arzt oder einer kirchlichen Vertrauensperson zu sprechen und in der Lage zu sein, „diese Entscheidungen zu treffen, ohne dass die Regierung ihr vorschreibt, was sie tun soll“. 

Debatte begann unter Obama

Die Debatte um Ausnahmeregelungen für Arbeitgeber in religiöser oder kirchlicher Trägerschaft, die Kosten ihrer Mitarbeiter für Leistungen in Zusammenhang mit Abtreibung, Verhütungsmitteln oder geschlechtsangleichenden Behandlungen zu übernehmen, wird schon seit Jahren geführt. Sie nahm ihren Anfang mit der von Barack Obama eingeführten universalen Krankenversicherung, dem „Affordable Care Act“.

Der katholische Orden der „Little Sisters of the Poor“ klagte vor dem Obersten Gerichtshof beispielsweise erfolgreich gegen eine Klausel des Gesetzes, die auch religiöse Einrichtungen verpflichtete, die Kosten für Medikamente zu übernehmen, die auch für eine Abtreibung verwendet werden können.  DT/mlu

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