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Prozess zum Eichstätter Finanzskandal: Weiter viele Fragen offen

Vor dem Landgericht München II sollen Zahlen sprechen, doch die Befragung eines Wirtschaftsprüfers erweist sich als nicht sehr ergiebig.
Dom zu Eichstätt
Foto: Winfried Rothermel (imago stock&people) | Das Bistum Eichstätt, das aufgrund hoher Kirchensteuereinnahmen und eines umfangreichen Immobilienbesitzes zu den wohlhabenden Diözesen in Deutschland zählt, verlor vor knapp zehn Jahren über 40 Millionen Euro durch ...

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II zu den Millioneninvestments des Bistums Eichstätt in den USA bleiben auch drei Monate nach Prozessbeginn viele Fragen offen. In der Zeugenvernehmung am Dienstag hatte ein vormals leitender Angestellter der Diözese die internen Zustände 2017 als „reines Chaos“ bezeichnet. Der Bistumsleitung attestierte der Zeuge „Unbedarftheit“. Am Donnerstag, dem nunmehr 15. Verhandlungstag, sollten Zahlen sprechen, doch die Befragung eines Wirtschaftsprüfers erwies sich als nicht sehr ergiebig.

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Zum Hintergrund: Das Bistum Eichstätt, das aufgrund hoher Kirchensteuereinnahmen und eines umfangreichen Immobilienbesitzes zu den wohlhabenden Diözesen in Deutschland zählt, verlor vor knapp zehn Jahren über 40 Millionen Euro durch Immobilienprojekte in den USA. Laut Anklage waren diese nicht oder nur unzureichend abgesichert. Angeklagt ist unter anderem der ehemalige stellvertretende Finanzdirektor des Bistums, der für diese risikoreichen Investitionen verantwortlich gewesen sein und sich zudem persönlich an deren Vergabe bereichert haben soll. Die beiden Angeklagten bestreiten, dass es sich um Risikogeschäfte gehandelt habe.

Wirtschaftsprüfer mit nur eingeschränkten Kenntnissen

Der Mitarbeiter einer renommierten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft räumte am Donnerstag wiederholt ein, nur eingeschränkte Kenntnisse zu haben, was bezüglich der insgesamt 31 Darlehen genau vor sich gegangen ist. Anhand von Dokumenten aus dem Bistum und den USA hatte der Wirtschaftsprüfer 2016/2017 eine rechnerische Einschätzung abgegeben, die jedoch „handelsrechtlich nicht bewertbar sei“. Seine Ermittlungen geschahen allein auf Basis der Daten, die ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der heute 47-Jährige konnte auch nichts Genaues zu dem Grund sagen, warum man ihn mit der „rechnerischen Übung“, wie er es nannte, betraut hatte. Immerhin leitete er in dieser Sache zeitweise ein achtköpfiges Team, das auch die Immobilien beziehungsweise das, was gebaut werden sollte, vor Ort in Amerika begutachtete.

Die Gedächtnislücken einiger Befragter in diesem Prozess veranlassten den Vorsitzenden Richter Martin Meixner zu der Bemerkung: „Bisweilen ist es überraschend, wer von was Kenntnis hat und bisweilen ist es überraschend, wer von was keine Kenntnis hat.“

Denn auch der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte bei seiner Vernehmung Mitte März auf detailliertere Fragen seitens des Richters vielfach mit „keine Erinnerungen“ oder „da war ich nicht im Bilde“ geantwortet. Immerhin hatte Hanke eingeräumt, das Kontrollnetz sei „zu großmaschig“ gewesen und es habe an ausreichenden Kontrollmechanismen gefehlt – eine eher beschönigende Darstellung. Denn es wurden Millionenbeträge bewegt, ohne eine fachkundige Kontrolle sicherzustellen. Das Aufsichtsgremium war ausschließlich mit Geistlichen besetzt, die von komplexen Finanzanlagen wenig oder nichts verstanden, so der Altbischof.

„Was wir in der Finanzkammer gemacht haben, war kein Zocken“

Vor knapp drei Wochen hatte ein ehemals hochrangiger Geistlicher des Bistums beteuert: „Was wir in der Finanzkammer gemacht haben, war kein Zocken“, und nahm mit diesen Worten auch die beiden Angeklagten in Schutz. Bischof Hanke hatte vor Gericht erklärt, er sei stets davon ausgegangen, dass seine Mitarbeiter treuhänderisch im Sinne der Diözese handelten und sich an die vorgegebenen Richtlinien halten. Einer der Angeklagten, der ehemalige stellvertretende Finanzdirektor des Bistums, ist ein Studienfreund des Altbischofs.

„Vertrauen ersetzt nicht Prüfung“, erklärte abschließend der Steuerberater L., der ein Gutachten erstellt hat. Diesen Satz sagte er auch mit Blick auf die vagen Aussagen des Wirtschaftsprüfers – dessen rechnerische Darstellung er eine pauschale Bewertung nannte. Richter Meixner merkte an, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen der rein rechnerischen Einschätzung und der Eröffnungsbilanz des Bistums auffallend sei.

Die Worte des Steuerberaters galten aber auch den Verantwortlichen des Bistums, die vor allem bei Investitionen im Ausland beizeiten einen Mittelverwendungskontrolleur hätten einschalten müssen, anstatt es dem stellvertretenden Finanzdirektor zu überlassen. Der sitzt nun auf der Anklagebank.

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Esther von Krosigk

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