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Abtreibung in Ohio: „Heartbeat Bill“ blockiert

Ein Richter im US-Bundesstaat Ohio blockiert das jüngst vom Gouverneur unterzeichnete Gesetz, das Abtreibungen verbieten würde, wenn beim Kind ein Herzschlag festgestellt wird. Warum auch Lebensschützer damit nicht unglücklich sind.
Abtreibung: US-Lebensschützer wollen neues Grundsatzurteil
Foto: Shawn Thew (EPA) | Der US-Supreme-Court könnte bald wieder ein Grundsatzurteil über Abtreibung fällen. Hier zu sehen Pro-Life-Befürworter bei einer Demonstration vor dem Gerichtsgebäude.

Im US-Bundesstaat Ohio hat ein Richter ein Gesetz blockiert, das Abtreibungen verbieten soll, wenn beim Kind im Mutterleib ein Herzschlag festgestellt wird. Geklagt hatten die amerikanische Bürgerrechtsorganisation „American Civil Liberties Union“ (ACLU) sowie der für seine abtreibungsfreundliche Haltung bekannte Verein „Planned Parenthood“.

Lebensschützer wollen neue Entscheidung am Supreme Court

Ähnlich strenge Abtreibungsgesetze waren jüngst in den Bundesstaaten Alabama und Georgia verabschiedet worden. Lebensschützer hatten mit der Kritik von progressiven Organisationen gerechnet. Ihr Ziel ist es, das oberste US-Gericht, den „Supreme Court“, neu über die Abtreibungsgesetze des Landes verhandeln zu lassen.

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Der republikanische Gouverneur des Bundesstaates, Mike DeWine, hatte das Gesetz bereits im April unterzeichnet. Der zuständige Richter am Bundesgericht von Ohio, Michael Barrett, blockierte den sogenannten „Senate Bill 23“ nun aber mit einer vorläufigen gerichtlichen Anordnung. Ansonsten wäre der umgangssprachlich als „Heartbeat Bill“ bezeichnete Vorstoß morgen in Kraft getreten. Dies bedeutet nicht, dass das Gesetz nicht dennoch in Kraft treten kann.

Richter: Hürden für Abtreibungen "unüberwindbar"

Seine Entscheidung begründete der Richter damit, dass die Hürden für Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, nicht nur „umfassend“, sondern eher „unüberwindbar“ seien. Daher sei das Gesetz seiner Ansicht nach verfassungswidrig.

Der Bundesstaat Ohio war zuvor schon für eine umfassende Gesetzgebung bekannt, die Abtreibungen regulierte. Erst Ende 2017 war ein Gesetz verabschiedet worden, das es Frauen verbietet, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, wenn ihr ungeborenes Kind im Rahmen eines Pränataltests mit dem Down-Syndrom diagnostiziert wurde. Ärzte, die sich an einer Abtreibung mit dieser Indikation beteiligen, verlieren ihre Zulassung und werden zudem strafrechtlich verfolgt.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Maximilian Lutz Planned Parenthood

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