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„Welche Inhalte werden unseren Kindern vermittelt?“

Varinia Arauco spricht über ihren Hilferuf nach Rom, die Widersprüche des sexuellen Rahmenkonzepts an Hamburger Schulen zur kirchlichen Lehre sowie die geplanten Schritte.
Mädchen mit Regenbogenflagge
Foto: Imago/ZUMA Press Wire | An den katholischen Schulen des Erzbistums Hamburg erreicht die Gender-Ideologie seit Schuljahresbeginn sogar Grundschulkinder.

Varinia Arauco ist Sprecherin des Elternnetzwerks „Kinderschutz und Prävention“ und Mutter dreier Kinder. Seit einem Jahr setzt sie sich mit zahlreichen Eltern dafür ein, dass das umstrittene Dokument „Männlich, weiblich, divers: Rahmenkonzept für sexuelle Bildung an den katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg“ überarbeitet wird. Nun ist es dennoch – trotz Klarstellung des Vatikans – am 20. August wie vorgesehen in Kraft getreten.

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Das Erzbistum hält trotz vielfacher Kritik am Rahmenkonzept fest. Wie geht es Ihnen damit?

Wir sind in angespannter Erwartung – mit Hoffnung und Entschlossenheit, aber auch mit großer Sorge. Wenn wir unsere Kinder morgens zur Schule bringen, haben wir nicht mehr die Unbeschwertheit, die wir früher hatten. Wir lassen sie dort zurück und fragen uns: Welche Inhalte werden unseren Kindern vermittelt? Was werden sie heute hören und sehen? Wir haben uns bewusst für eine katholische Schule entschieden, weil wir darauf vertraut haben, dass unsere Kinder dort in einem geschützten Umfeld sind und eine Erziehung erhalten, die mit unserem Glauben übereinstimmt. Heute ist aus diesem Vertrauen leider Unsicherheit geworden. 

Gab es schon negative Erfahrungen mit der Implementierung?

Bisher nicht. Viele Elternabende finden erst im September statt. Wir beobachten deshalb sehr aufmerksam, was in den nächsten Wochen geschieht. Allerdings gehen wir mit einem bereits tief erschütterten Vertrauen in diese neue Situation aufgrund der Erfahrungen, die wir schon vor dem offiziellen Inkrafttreten des Rahmenkonzepts gemacht haben. Im März sollte beispielsweise in der Vorschulklasse eines meiner Kinder Malmaterial eingesetzt werden, das unterschiedliche Formen von Liebesbeziehungen darstellte. Eine der Illustrationen zeigte zwei männliche Personen mit einem deutlich erkennbaren Altersunterschied in einer eindeutig romantisch konnotierten Situation. Besonders problematisch ist, dass wir Eltern vorher nicht über dieses konkrete Material informiert worden waren; ich erfuhr nur zufällig davon. Nachdem ich mich an den Schulleiter gewandt hatte, entschied er, die betreffende Seite nicht einzusetzen: In seiner schriftlichen Antwort bestätigte er, dass diese Seite der Sexualerziehung zugeordnet werden könne und deshalb eine vorherige Bekanntmachung erforderlich sei. 

Varinia Arauco
Foto: Privat | Varinia Arauco

Sie haben 20 Widersprüche zwischen dem Rahmenkonzept und dem Dokument „Als Mann und Frau schuf Er sie“ herausgearbeitet, auf das der Vatikan nun verwiesen hat. Was sind die gravierendsten?

Ein großer Widerspruch ist, dass das Rahmenkonzept nicht nur die Existenz einer Vielfalt von geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen anerkennt, sondern sie als normale und zu akzeptierende Formen der menschlichen Sexualität präsentiert. Das römische Dokument dagegen geht von der Existenz einer konstitutiven Differenz von Mann und Frau aus, die von Natur aus aufeinander verwiesen sind, und lehnt die Konstruktionen von angeblichen weiteren Geschlechtern ab. Der zweite Widerspruch ist: Während das Rahmenkonzept verschiedene sexuelle Lebensformen jenseits der Ehe von Mann und Frau als ethisch zulässig betrachtet, steht das Dokument aus Rom dazu, dass die legitime Ausübung der Sexualität ausschließlich in der Ehe stattfindet, die Grundlage für die natürliche Gemeinschaft der Familie bildet, welche auf der gegenseitigen Komplementarität der beiden Geschlechter beruht. Ein weiterer Widerspruch ist, dass das Rahmenkonzept im Konfliktfall vorsieht, dass die Sichtweise der Kinder in Bezug auf ihre eigene Sexualität gegen den Willen der Eltern gegebenenfalls mithilfe der Schule geltend gemacht werden muss. Stattdessen erkennt das Dokument aus Rom das vorrangige Recht der Eltern auf die Erziehung der Kinder an, was die Schule und der Staat zu respektieren haben.

Sie haben sich an mehrere Dikasterien in Rom gewandt. Haben Sie eine Antwort erhalten?

Wir haben am 10. Juni 2026 eine formelle Anzeige gegen Erzbischof Heße beim Bischofsdikasterium eingereicht, aber bis heute keine Antwort erhalten. 
Bereits am 27. Februar schrieben wir an den Heiligen Vater. Dies ging in Kopie auch an das Staatssekretariat und die Dikasterien für die Bischöfe, für die Glaubenslehre sowie Kultur und Bildung. Auch unsere Anzeige vom 10. Juni wurde diesen Stellen zur Kenntnis gebracht; zusätzlich erhielt das Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben eine Kopie. Bis heute haben wir nur eine einzige Antwort erhalten: die des Dikasteriums für Kultur und Bildung. Darin wird auf die Gültigkeit des schon erwähnten Dokuments „Als Mann und Frau schuf er sie“ aus dem Jahr 2019 hingewiesen. Von den übrigen angeschriebenen Stellen haben wir bislang keine Rückmeldung erhalten.

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Was sind Ihre nächsten Schritte? 

Am 20. August haben wir rund 420 Emails an Lehrkräfte und Verantwortliche der katholischen Schulen im Erzbistum verschickt. Darin haben wir unsere Initiative vorgestellt und den bisherigen Weg erläutert. Wir haben die Lehrkräfte auch über die Antwort informiert, die wir vom Dikasterium für Kultur und Bildung erhalten haben und ihnen die 20 herausgearbeiteten Widersprüche geschickt.
Einen Tag zuvor haben wir den Familien unserer Initiative eine elterliche Erklärung zur Verfügung gestellt. Damit können Eltern gegenüber der Schule ihre religiösen und erzieherischen Überzeugungen dokumentieren, ihre Informationsrechte ausdrücklich geltend machen und Einwände gegen bestimmte Inhalte und Methoden der Sexualerziehung festhalten. Diese Erklärung stützt sich unter anderem auf das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, auf das Hamburgische Schulgesetz sowie auf die einschlägige Rechtsprechung zur schulischen Sexualerziehung. Wir werden uns nach und nach an die verschiedenen Personen, Einrichtungen und Gemeinschaften im gesamten Erzbistum wenden: an Priester und Laien, pastorale Mitarbeiter, Pfarreien, katholische Missionen, Ordens- und geistliche Gemeinschaften, Bewegungen, Jugendgruppen und weitere kirchliche Einrichtungen und Arbeitsbereiche. Dann liegt es im Gewissen jedes Einzelnen zu entscheiden, wie er damit umgeht und welche Verantwortung er in seiner jeweiligen Aufgabe übernimmt.


Weitere Infos unter:
elternnetzwerk-kinderschutz.de und
kurzlinks.de/WhatsappElternnetzwerk.

Die Interviewerin ist Theologin und Bloggerin.

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