Diese Kolumne befasst sich regelmäßig mit Fragen zu Sexualität und Partnerschaft. Am Schluss des Textes können Sie anonym Ihre Fragen einreichen.
Ein Kind zu zeugen, muss nicht das ausdrückliche Ziel jedes ehelichen Einswerdens sein. Nach der Lehre der Kirche muss eine Offenheit für beziehungsweise die Hinordnung auf die Weitergabe des Lebens gegeben sein. Das bedeutet, dass man selbst keine Handlung unternimmt, die den Akt unfruchtbar macht – es ist jedoch kein Widerspruch, die Zeiten zu nutzen, in denen der Akt von sich aus (von Natur aus) unfruchtbar ist. Das betrifft natürlich auch die Paare, bei denen die Frau die Wechseljahre bereits hinter sich gelassen hat.
Der Hintergrund ist, dass der Sinn der Ehe das „Wohl der Ehegatten“ und die „Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft“ ist. Diese beiden Sinngehalte der Ehe werden vom Katechismus der Katholischen Kirche genannt. Sie dürfen nicht auseinandergerissen werden: Einer der beiden darf also nicht absichtlich vom Menschen ausgeschlossen werden. Durch Verhütungsmittel wird die Weitergabe des Lebens absichtlich ausgeschlossen. Wird der Partner nur benutzt, um zu einem Kind zu kommen, so steht das gegen das Gattenwohl (hier gibt es natürlich weitere Beispiele).
Um es wieder ins Positive zu wenden: Je nach Lebensphase steht sicher der eine oder der andere Sinngehalt im Vordergrund – jedoch ohne den anderen auszuschließen. Denn beide Sinngehalte weisen auf das hin, was Gott in die Ehe hineingelegt hat: Paulus sieht sie im Epheserbrief (Eph 5) als Ausdruck der Beziehung von Christus, dem Bräutigam, zu seiner Braut, der Kirche. So wie sich Christus hingegeben hat, so sollen sich auch die Ehepartner gegenseitig hingeben und somit die Liebe Gottes sichtbar machen. Diese gegenseitige Hingabe erfolgt in der Trauung, wenn sich die Partner lebenslange Liebe und Treue versprechen. Sie wird aktuell im täglichen Leben. Besonders aktualisiert wird sie aber im ehelichen Einswerden – dort findet letztlich die Erneuerung und Bekräftigung der Eheschließung statt. Immer wieder berichten Paare, dass sie, als sie nach ihrer Hochzeitsnacht wieder die Eucharistiefeier mitgefeiert haben, die Worte „Das ist mein Leib, hingegeben für dich“ auf ganz neue und tiefere Weise verstanden haben. Hier wird sichtbar, dass das Einswerden, das „Ein-Fleisch-Sein“ (Mt 19,6), etwas Wesentliches für ein Ehepaar ist. Und auch Paulus bekräftigt dies im 1. Korintherbrief: „Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, weil ihr euch nicht enthalten könnt“ (1 Kor 7,5).
Ein weiterer Aspekt: Das Zweite Vatikanische Konzil bringt in „Gaudium et Spes“ mehrfach das Wohl der Person und der Gesellschaft mit dem Wohlergehen von Ehe und Familie in Verbindung (GS 47 und 48). Deutlicher wird dies vielleicht mit einem Sachverhalt, auf den der Psychiater Raphael Bonelli in seinen Videos mehrfach hingewiesen hat. Er stelle seinen Patienten oft zwei Fragen: „Wie war Ihre Kindheit?“ und „Wie war die Ehe Ihrer Eltern?“. Die Antworten auf die beiden Fragen würden sich oft ähneln, oft werde sogar das gleiche Wort verwendet. Das bedeutet: Wenn ein Paar die Beziehung und die Liebe zueinander pflegt, profitieren davon nicht nur die Kinder, sondern die ganze Gesellschaft – so wird eine Partnerschaft über die eigenen Kinder hinaus fruchtbar.
Sich die Liebe zeigen, das sollte auf verschiedene Art und Weise passieren – doch das eheliche Einswerden ist sicher der Ort, an dem dies auf hervorragende Weise sichtbar werden kann: die gegenseitige Ganzhingabe, das Sich-Verschenken an den anderen.
Die Autorin ist Theologin, Religionslehrerin und zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung nach Josef Rötzer.
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