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Deutliche Verschlechterung der Einkommenssituation von Familien

Die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung stellt weiterhin eine Armutsfalle für Familien dar, stellen Familienverbände fest.
Einkommen von Familien mit Kindern
Foto: Andreas Gebert (dpa) | Die Familienverbände sprechen von einer dramatischen Entwicklung, denn die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate lasse das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen.

Im am Mittwoch veröffentlichten „Horizontalen Vergleich 2022“ zeigen der „Deutsche Familienverband (DFV)“ und der „Familienbund der Katholiken (FDK)“ auf, dass die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung weiterhin eine Armutsfalle für Familien darstellt. Durch „familienblinde Sozialabgaben“ wird das frei verfügbare Einkommen immer geringer.

Dramatische Entwicklung, von Inflation verstärkt

Im Vergleich zum Vorjahr stellen die beiden Familienverbände eine deutliche Verschlechterung fest. So fehlen einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen insgesamt 2.472 Euro ihres Existenzminimums. 2021 lag dieser Wert bei rund 223 Euro. Bei einer Familie mit vier Kindern ergibt die Analyse einen Fehlbetrag von 13.548 Euro.

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Die Familienverbände sprechen von einer dramatischen Entwicklung, denn die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate lasse das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen. „Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto weniger Rücksicht nimmt der Staat auf die finanziellen Belastungen der Familien. Das ist sozialpolitisch geradezu paradox“, zeigt sich Klaus Zeh, Präsident des DFV, alarmiert.

Familienverbände fordern Kinderfreibetrag in Sozialversicherungen

Die Familienverbände fordern auf Grundlage mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit, so Ulrich Hofmann, Präsident des FDK. „Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen. Da sich die Politik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karlsruhe.“  Mit Unterstützung von DFV und FDK sind derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Eine zusätzliche Berechnung der Familienverbände ergibt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 38.901 Euro bei Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Sozialversicherung und Anhebung des Kindergelds auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz etwas mehr als das Existenzminimum zu freien Verfügung stünde.  DT/chu


Der Horizontale Vergleich kann auf der Webseite des „Deutschen Familienverbandes“ eingesehen werden.

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