Super! … könnte man meinen. Die Bundesregierung belässt es bei 14 Monaten Elterngeld – und hebt Mindest- und Höchstbetrag an. Ein Schritt in die richtige Richtung, um Eltern mehr Unterstützung zu signalisieren. So erfreulich diese Nachrichten auf den ersten Blick auch sind: Die geplante Neuregelung des Familienministeriums hat einen Haken. Denn die vollen 14 Monate Elterngeld sollen künftig nur noch dann möglich sein, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate in Anspruch nehmen. Sechs weitere Monate können sie frei untereinander aufteilen.
Damit wird die Wahlfreiheit der Familien eingeschränkt und benachteiligt jene, die sich für eine traditionelle Rollenverteilung entscheiden. Nimmt also der Vater – aus welchen beruflichen oder familiären Gründen auch immer – kein Elterngeld in Anspruch, bleiben der Familie künftig nur noch zehn statt bisher zwölf Monate. Hinzu kommt: Während die vier fest zugeteilten Monate mit 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens vergütet werden sollen, sind für die sechs frei aufteilbaren Monate nur 50 Prozent vorgesehen. Mehr Partnerschaftlichkeit will die Bundesregierung damit erreichen. Doch warum sollen Familien finanziell das Nachsehen haben, nur weil sie sich für eine andere Aufteilung entscheiden?
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