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Auf zum letzten Gefecht

Der deutsche Embryonenschutz, obgleich löchrig wie ein Schweizer Käse, nervt. Deshalb soll er weg. Mit einem Gutachten, das Eckpunkte für ein "zeitgemäßes" Fortpflanzungsmedizingesetz offeriert, wollen Wissenschaftler nun den letzten Sargnagel einschlagen.
Embryo als Modell in Kapsel
Foto: (121452786) | Embryo als Modell in Kapsel (Symbolbild).

Jochen Taupitz ist ein freundlich auftretender Mann. Keiner, der Furcht verbreitet, wenn er sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Aber auch keiner, hinter dessen Rücken getuschelt würde. Zu groß ist der Respekt, der dem Mannheimer Medizinrechtler entgegengebracht wird. Dabei geht dem 66-Jährigen das professorale Gehabe, das mancher seiner Kollegen pflegt, völlig ab. Mit seiner kultivierten Unkompliziertheit gäbe der Hochschullehrer auch hinter dem Grill auf dem Nachbarschaftsfest noch eine gute Figur ab. Selbst Gegner wissen nur Vorteilhaftes über ihn zu berichten. „Kompetent und eloquent“ sei er. „Fair und respektvoll im Umgang“, meint ein anderer und fügt hinzu: „Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet so einer für nahezu alles ist, was der liebe Gott verboten hat.“

Dabei fehlt es ihm allerdings weder an Entschiedenheit noch an Gestaltungswillen. Acht Jahre lang war der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Medizinethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim Mitglied des Deutschen Ethikrats. Vier davon als Stellvertretender Vorsitzender. In dem Expertengremium, das Regierung und Parlament in ethischen Fragen beraten soll, sind auch die Kirchen vertreten. Wer in den Kontroversen der Vergangenheit Taupitz dort suchte, fand ihn zuverlässig auf der anderen Seite. Oft in führender Funktion.

Auch jetzt begnügt sich der so einflussreiche wie umtriebige Medizinrechtler nicht mit der Rolle des Experten, der aktuelle Entwicklungen einordnet und kommentiert und der Politik bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite steht. Immer öfter sucht er die Politik zum Jagen zu tragen. In der Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung etwa legte er 2014 zusammen mit drei anderen Hochschullehrern einen Gesetzentwurf vor, der Ärzten die Suizidassistenz gestattet sollte. Nach Ansicht des Geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hätte der Gesetzentwurf die „Suizidhilfe zum Regelangebot des Arztes“ gemacht und Deutschland „den zertifizierten Mediziner für Selbsttötung“ beschert. Dass es am Ende anders kam, hat viele überrascht. Üblicherweise, so der Tenor damals, setze sich Taupitz durch.

Inzwischen verfolgt der Jurist ein neues Projekt. Das Embryonenschutzgesetz muss weg. Eine Auffassung, die der Medizinrechtler schon seit Jahren vertritt. Nun hat eine Arbeitsgruppe eine Stellungnahme im Namen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaft erarbeitet. Ihr Sprecher: Taupitz. Das vergangene Woche veröffentlichte Gutachten trägt den Titel „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“. Auf gut 120 Seiten erheben Taupitz und seine Co-Autoren darin zahlreiche Forderungen, die in Summe dazu angetan sind, den Embryonenschutz in Deutschland bis auf die Fundamente zu schleifen.

So fordern sie die Zulassung des in Deutschland bislang verbotenen „elektiv single embryo transfer“ (eSET). Bei dem in skandinavischen Ländern bereits zum Mittel der Wahl avancierten Verfahren wählen Reproduktionsmediziner unter dem Lichtmikroskop aus einer Vielzahl im Labor erzeugter Embryonen denjenigen aus, der unter morphologischen Gesichtspunkten die größte Chance besitzt, sich erfolgreich in der Gebärmutter einzunisten. Zwar führt auch der eSET nicht zu einer höheren Geburtenrate als der in den Richtlinien der Bundesärztekammer empfohlene und in Deutschland bislang überwiegend praktizierte „Double Embryo Transfer“ (DET), bei dem nur zwei der gesetzlich erlaubten drei Embryonen in den Uterus der Frau übertragen werden. Wohl aber lässt sich Studien zufolge mit dem eSET das Risiko einer sogenannten Mehrlingsschwangerschaft signifikant senken.

Mehrlinge, also Zwillinge, Drillinge oder gar Vierlinge, werden in der Reproduktionsmedizin als „medizinische Fehlleistung“ betrachtet, die es durch „fetale Reduktion“ zu „korrigieren“ gelte. Das auch als „Fetozid“ bezeichnete Verfahren ist nicht nur für die Mutter und den durchführenden Arzt extrem belastend. Die gezielte Tötung mindestens eines Mehrlings im Mutterleib birgt auch die Gefahr des Verlustes aller Kinder.

Die Forderung nach Einführung des eSETs zeigt wieder einmal, dass die Reproduktionsmedizin von der Gesellschaft Lösungen für Probleme fordert, die diese ohne sie gar nicht hätte. Denn dass es bei den Laborzeugungen häufiger zu Mehrlingsschwangerschaften kommt als bei den natürlichen, liegt an den unnatürlich hohen Hormongaben, die den Frauen im Vorfeld der Schwangerschaft verabreicht werden. Dadurch teilen sich die befruchteten Eizellen signifikant häufiger, entstehen also mehr eineiige Zwillinge als durch herkömmliche Zeugung.

Im eSET die Lösung für dieses der Reproduktionsmedizin immanente Problem zu sehen, ist besonders bizarr, weil seine Einführung zu jener massenhaften Erzeugung verwaister Embryonen führen würde, die der Gesetzgeber verhindern wollte, als er im Embryonenschutzgesetz festschrieb, dass bei künstlichen Befruchtungen pro Versuch maximal drei Embryonen erzeugt werden dürfen. Rechnet man, wie in anderen Ländern üblich, mit mindestens sechs erzeugten Embryonen, aus denen die Reproduktionsmediziner dann einen auswählen, so käme man bei rund 110 000 Behandlungszyklen (2017) in Deutschland jedes Jahr auf rund 550 000 Embryonen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verwaisten. In Ländern, in denen der eSET erlaubt ist, werden die auch als „überzählig“ bezeichneten Embryonen eingefroren oder aber – wenn die Gametenspender sich dazu bereiterklären – der Forschung zur Verfügung gestellt. In einigen dieser Länder können die Paare durch solche „Spenden“ sogar die Behandlungskosten senken. Das Gutachten, das die Arbeitsgruppe um Taupitz erarbeitet hat, fordert aber noch weit mehr als „bloß“ die Einführung des eSET. Auch die in Deutschland bisher verbotene Eizellspende soll erlaubt werden. Zwar verschließen die Autoren ihre Augen nicht vor der „Gefahr einer Ausnutzung sozialer Notlagen potenzieller Spenderinnen“, halten aber dafür, dass dem „in Deutschland effektiv begegnet werden“ könne. Auch sollten „die Art der Stimulation und die Zahl der Stimulationszyklen so beschaffen sein, dass die Risiken für die Spenderinnen minimiert werden“.

Damit im Körper einer Frau in Laufe eines Zyklus mehr als die eine von Natur aus vorgesehene Eizelle heranreifen kann, werden den Spenderinnen hohe Hormongaben verabreicht. Fallen die zu üppig aus, laufen Frauen Gefahr, am ovariellen Hyperstimulationssyndrom (OHSS) zu erkranken. Als dessen „milde“ Form gelten schmerzhafte Schwellungen des Bauchraumes, Depressionen, Kopfschmerzen und andauernde Übelkeit. In zwei von hundert Fällen erleiden die Eizellspenderinnen nach Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO auch lebensbedrohliche Nebenwirkungen wie Nierenversagen, Lungenembolien oder Schlaganfälle.

Wie die Autoren ferner fordern, müsse ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz eine „Diskriminierung von Personen aufgrund ihres partnerschaftlichen Status oder ihrer sexuellen Orientierung“ vermeiden. Ergo: Künstliche Befruchtungen dürften nicht länger nur verheirateten, heterosexuellen Paaren offenstehen, sondern müssten auch homosexuellen und nichtverheirateten Paaren jedweden Geschlechts zugänglich sein.

Begründet wird diese Forderung in dem Gutachten unter anderem damit, dass „das seit dem 19. Jahrhundert dominante Modell der bürgerlichen Familie, die sich auf die Ehe als Liebesehe, auf Monogamie und eine bestimmte, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung gründete“, „kulturgeschichtlich eher eine Ausnahme“ darstelle. Wer hier einen kulturkämpferischen Unterton ausmachen zu können meint, liegt vermutlich nicht völlig daneben. Sicher ist dagegen, dass die Autoren keinesfalls den Ehrgeiz verspüren, dem Trend zu „verspäteten Familien“ durch sozialpolitische Empfehlungen entgegenzuwirken.

Last but not least fordern die Autoren die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) für jedermann. Bislang ist die PID in Deutschland grundsätzlich verboten. Paare, die Gefahr laufen, schwerwiegende Erkrankungen auf ihre Kinder zu vererben, können bei den zuständigen Ethikkommissionen einen Auftrag auf Durchführung einer PID stellen. Wie die Autoren schreiben, werde deren „uneinheitliche Entscheidungspraxis“ jedoch „der Interessenlage der Betroffenen nicht gerecht“. Künftig solle daher „die Entscheidung über eine PID in der Arzt-Patienten-Beziehung unter Einbeziehung psychosozialer Beratung, aber ohne besondere Genehmigung durch eine Ethikkommission getroffen werden“.

„Um der bestehenden sozialen Ungleichheit beim Zugang zu Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung entgegenzuwirken“, sollen diese künftig – anders als bisher – in vollem Umfang von der Versichertengemeinschaft finanziert werden“. Was wie ein milliardenschweres Subventionsprogramm für die Fortpflanzungsindustrie daherkommt, erlaubt auch Rückschlüsse auf das den Autoren eigene Verständnis des als ideal betrachteten Verhältnisses von Individuum und Gemeinwesen. Demnach zählt es offenbar zur Aufgabe des Staates, die Nachteile eines frei gewählten Lebensstils abzumildern und dessen Kosten zu sozialisieren, anstatt Anreize für Lebensstile zu setzen, die im Einklang mit dem Gemeinwohl stehen.

Denn anstatt die Produktion von „Wunschkindern“ für „verspätete Familien“ mit der offenbar für erforderlich erachteten psychosozialen Beratung von Paaren und Gametenspender unter Aufgabe des Embryonenschutzes massiv zu fördern, könnte der Staat auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, die Bindungsfähigkeit der Bürger fördern und die Adoption geborener Kinder vereinfachen. Dabei fielen auch keine verwaisten Embryonen an, die bei minus 196 Grad Celsius in Stahltanks mit flüssigem Stickstoff gelagert werden müssten. Die fehlten zwar dann, wenn Forscher hierzulande den Umgang mit den CRISPR/Cas-Genscheren an Embryonen erproben wollten. Andererseits steht nirgendwo geschrieben, dass Deutschland bei jeder Barbarei dabei sein muss. Und dass wir auf diesem Feld noch irgendeinen Nachholbedarf hätten, wird wohl niemand behaupten wollen.

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