Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Hartford

US-Bischof: Trotz Corona keine Handy-Beichte möglich

Dem Kirchenrecht zufolge sei es nicht erlaubt, das Beichtsakrament über das Handy zu spenden, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses der US-Bischöfe für den Gottesdienst. Auch für die Krankensalbung erteilt er Richtlinien.
USA: Beichte per Telefon nicht erlaubt
Foto: Federico Gambarini (dpa) | Nicht einmal zur Verstärkung der Stimmen von Pönitent und Beichtvater sei die Nutzung eines Mobiltelefons erlaubt, so der Sekretär der vatikanischen Gottesdienst-Kongregation, Erzbischof Arthur Roche.

In den USA wird es auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie nicht möglich sein, über das Handy zu beichten. Dem Kirchenrecht zufolge sei es nicht erlaubt, das Beichtsakrament über das Handy zu spenden, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses der US-Bischöfe für den Gottesdienst, Erzbischof Leonard Blair. Dies geht aus einem Memorandum Blairs an die amerikanischen Bischöfe hervor, über das mehrere US-Medien berichten.

Große Gefahr für das Beichtgeheimnis

In dem Memorandum nimmt der Erzbischof von Hartford im Bundesstaat Connecticut Bezug auf eine Stellungnahme des Sekretärs der vatikanischen Gottesdienst-Kongregation, Erzbischof Arthur Roche. Dieser hatte erklärt, dass der Gebrauch eines Handy bei der Beichte eine „große Gefahr für das Beichtgeheimnis“ darstelle. Nicht einmal zur Verstärkung der Stimmen von Pönitent und Beichtvater sei die Nutzung eines Mobiltelefons erlaubt, so Roche – auch wenn diese sich trotz der Abstandsregelung sehen könnten.

Darüber hinaus erklärt Blair in seinem Memorandum, dass die Absolution gemäß dem Katechismus aber dennoch möglich sei, wenn der beichtende „vollkommene Reue“ zeige. Hier sei die Voraussetzung, dass der Beichtende fest entschlossen sei, sobald wie möglich zur Beichte zu gehen.

Lesen Sie auch:

Krankensalbung nicht an Arzt oder Krankenschwester delegieren

Der Vorsitzende des Ausschusses der US-Bischöfe für den Gottesdienst ging auch auf das Sakrament der Krankensalbung ein. Diese könne nicht an eine andere Person, etwa an einen Arzt oder eine Krankenschwester delegiert werden.

Fragen zu den Sakramenten waren in Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus in den USA aufgekommen. So soll beispielsweise der Bischof von Springfield in Massachusetts Krankenschwestern erlaubt haben, schwerkranke Patienten mit heiligem Öl zu salben, solange ein katholischer Krankenhaus-Seelsorger in der Nähe des Bettes stand.

DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Beichte Erzbischöfe

Weitere Artikel

Kirche

Das vatikanische Appellationsgericht ordnet die Wiederholung des Verfahrens gegen Kardinal Angelo Becciu an. Ein Grund: wie Papst Franziskus in die Verhandlungen eingegriffen hat.
01.04.2026, 08 Uhr
Giulio Nova
Wohl auch eine ganz konkrete Anspielung: Papst Leo predigt am Palmsonntag über Gott, der den Krieg ablehnt. Eine Änderung der katholischen Lehre ist damit nicht verbunden.
31.03.2026, 15 Uhr
Maximilian Welticke
Die dazugewonnene Zeit bietet mehr für Freizeit, Familie, Freunde und Engagement – aber vor allem auch für Gott. Ein Erfahrungsbericht.
01.04.2026, 07 Uhr
Jonathan Prorok