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Suizidbeihilfe soll keine ärztliche Leistung sein

Der Verfassungsgerichtshof habe „das unbedingte Ja zum Leben in Frage gestellt“, kritisiert die Österreichische Bischofskonferenz. An den Gesetzgeber appelliert sie, enge Grenzen zu ziehen.
ÖBK-Vorsitzender Franz Lackner
Foto: Kathpress | Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, ist bis Sonntag in freiwilliger Selbstquarantäne. Die Vollversammlung fand darum via Internet statt.

Österreichs Bischöfe lehnen den assistierten Suizid entschieden ab. Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung veröffentlichte die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag eine Stellungnahme, in der sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ aufzuheben, scharf kritisiert: Durch diese Entscheidung sei „das unbedingte Ja zum Leben in Frage gestellt“ worden. Dies sei ein „kultureller Dammbruch“.

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Lebensgefährliche Dynamik verhindern

An den Gesetzgeber appellieren die Bischöfe, „eine lebensgefährliche Dynamik zu verhindern, die bisher in allen Ländern eingetreten ist, wo der unbedingte Schutz des Lebens gelockert wurde“. Die politisch Verantwortlichen müssten nun alles unternehmen, „um die Suizidprävention als staatliches Gesundheitsziel gesetzlich abzusichern und auszubauen“. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Bischofskonferenz: „Selbsttötung ist eine existienzielle Tragödie, meist eine tödliche Konsequenz eines verzweifelten Hilferufs.“

Österreichs Bischöfe fordern angesichts des Urteils klare gesetzliche Regelungen, die Suizidwillige vor der Einflussnahme durch andere schützen, eine verpflichtende Beratung, den Ausbau einer flächendeckenden und leistbaren Palliativ- und Hospizversorgung sowie ein breites Bündnis „gegen die neue Not der Einsamkeit in unserer Gesellschaft“. Auch dürfe der assistierte Suizid keinesfalls als ärztliche Leistung etabliert werden oder als Leistung eines Gesundheitsberufs. Der Gesetzgeber müsse ausschließen, dass jemand zur direkten oder indirekten Mitwirkung an einem Suizid gedrängt werden kann. Und weiter: „Schon gar nicht darf aus der Beihilfe zum Suizid eine Geschäftemacherei werden.“ Auch solle die Förderung der Selbsttötung nicht als Vereinszweck akzeptiert werden.  DT/sba

Lesen Sie eine ausführliche Berichterstattung zur Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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