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Rehabilitierung Kentenichs steht für Schönstatt nicht in Frage

Pater Kentenich sei durch "Überweisung" seines Falls vom Heiligen Offizium zur Religiosenkongregation im Jahr 1965 rehabilitiert worden, meint die Schönstatt-Bewegung.
Missbrauchsvorwürfe gegen Pater Kentenich
Foto: dpa | Dem Gründer der Schönstatt-Bewegung werden Machtmissbrauch und in einem Fall sexueller Missbrauch vorgeworfen.

Die Schönstatt-Bewegung behauptet in einem internen Schreiben, dass der mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierte Gründer, Pater Josef Kentenich, durch "Überweisung" seines Falls vom Heiligen Offizium zur Religiosenkongregation im Jahr 1965 rehabilitiert worden sei. Der Präfekt der Religiosenkongregation habe mit Einverständnis Papst Paul VI. die Rückkehr Kentenichs nach Deutschland gewährt. Dem Gründer der Schönstatt-Bewegung wurden Machtmissbrauch und in einem Fall sexueller Missbrauch vorgeworfen.

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Kein Hindernis für die Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses

In dem auf den 07. August datierten Schreiben, das der Tagespost vorliegt, nimmt die Medienkommission der Schönstatt-Bewegung Bezug auf einen kürzlich bekannt gewordenen Briefwechsel aus den 1980er Jahren zwischen dem damaligen Schönstatt-Vorsitzenden, dem heutigen chilenische Kardinal Francisco Javier Errazuriz, und dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger.

In einem Brief antwortete Kardinal Ratzinger am 15. November 1983 auf das Schreiben des Chilenen Errazuriz, ohne näher auf die Person Kentenichs einzugehen, und präzisiert die Gründe, die das Heilige Offizium 1951 bewogen hatten, Maßnahmen gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung zu ergreifen. Diese hätten „einzig und allein dem Ziel gedient, „das religiöse Ideengut Pater Kentenichs zu schützen, es dem geistlichen Wohl der Kirche zuzuführen sowie das Werk als Ganzes wie auch die einzelnen Mitglieder vor möglichen Gefahren zu bewahren“.  

Mit der Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung (Nihil obstat) für den Seligsprechungsprozess Kentenichs 1973 schließt die Schönstatt-Bewegung darauf, dass nach dem Urteil der GIaubenskongregation „keine einzige der ihr bekannten Anklagen oder Beanstandungen gegen Lehre und Tätigkeit Pater Kentenichs ein Hindernis für die Eröffnung seines Seligsprechungsprozesses darstellte.“

Höffner: Normalisierung der Fragen um das Schönstattwerk

Vielmehr habe der damalige Bischof von Münster, der Kentenich inkardinierte, Bischof Joseph Höffner, festgestellt, Kentenich dürfe sich „mit Erlaubnis des Heiligen Stuhles uneingeschränkt der Vollendung des von ihm gegründeten Schönstattwerkes widmen“. Es sei ohne Zweifel das Anliegen des Heiligen Stuhles, so Höffner, „schrittweise eine Normalisierung der Fragen um das Schönstattwerk sicherzustellen und Aufsehen zu vermeiden“.

DT/ska

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