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NRW: Auch größere Gottesdienste bleiben möglich

"Freiluftgottesdienste" bleiben möglich, doch schiebt das katholische Büro Großveranstaltungen einen Riegel vor. Die Teilnehmerzahl bleibt auf maximal 500 Teilnehmer unter freiem Himmel beschränkt. Kirchen dürfen bis zu 250 Gläubige beherbergen. Und das Saarland kündigt Gespräche mit den Religionsgemeinschaften an.
Weihnachtsbaum in Dortmund
Foto: dpa | Katholisches Büro: Gottesdienste mit Großveranstaltungscharakter sind zu vermeiden.

Das katholische Büro in Nordrhein-Westfalen hat die neuen Corona-Richtlinien für Gottesdienste vorgestellt. Demnach sind maximal 250 Gottesdienstbesucher in Kirchen und 500 unter freiem Himmel zugänglich, wenn die üblichen Abstandsregeln je nach Größe des Raums gewahrt werden können. Zugleich soll mit der Regelung der jungsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder Rechnung getragen werden, wonach Gottesdienste mit Großveranstaltungscharakter zu vermeiden seien, erklärte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, der Katholischen Nachrichten-Agentur(KNA).

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Die Beschlussvorlage der „Gemeinsamen Konferenz“ der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten hatte im ersten Entwurf der Corona-Schutzverordnung vorgesegen, dass religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter vermieden werden „sollen“. Jetzt ist von „müssen“ die Rede. Damit sind Gottesdienste in Stadien, wie im Erzbistum Paderborn (Dortmund) angekündigt, abgesagt worden. Mit der neuen Regelung für Nordrhein-Westfalen sind aber Freiluftgottesdienste auf öffentlichen Plätzen oder Freilichtbühnen nicht gefährdet.

Lob für die Rücksicht der Gläubigen

Auch im Saarland sind nun Gespräche der Landesregierung mit den Religionsgemeinschaften angekündigt, berichtet die KNA. Darüber hinaus dankte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) den Religionsgemeinschaften für die bisher „hervorragende“ Zusammenarbeit in der Corona-Pandemie. Kirchen und Religionsgemeinschaften legten großen Wert darauf, dass sich dort niemand mit dem Virus infiziere. Das Saarland erlaubt mit seiner aktuellen Corona-Verordnung mit Auflagen religiöse Zusammenkünfte. So müssen alle Besucher dabei eine Maske tragen. Auch gelten die Abstandsregeln. Teilnehmerzahlen werden entsprechend begrenzt. 

Erfahren Sie über die Hintergründe und die Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen der Bistümer mehr in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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