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Kirchenrechtler: Missbrauchsfälle haben selten mit Macht zu tun

Kirchenrechtler warnt davor, geistliche Vollmacht anzutasten und zeigt moralisches Versagen der Verantwortlichen auf.
Kirche bei Thema Missbrauch gespalten
Foto: dpa | Kirchenrechtler: "Missbrauchsfälle dürften meistens auf der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses und damit einem schwerwiegenden moralischen Versagen beruhen."

Der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans hat die Bedeutung der geistlichen Vollmacht für die gegenwärtige Reformdebatte im Rahmen des Synodalen Wegs und der katholischen Kirche als solcher unterstrichen. Diese sei "die sakramental grundgelegte Ordnungsmacht der Kirche als solcher". Wer über „Macht in der Kirche“ rede, so Aymans, und wer in dieser Hinsicht Ratschläge geben wolle, müsse zuerst wissen, wovon er rede. Ausdrücklich warnte der Kirchenrechtler davor, die geistliche Vollmacht durch Neuerungen anzutasten. Die „sacra potestas“ sei Kernstück des katholischen – und auch des orthodoxen –  Kirchenverständnisses. Wer daran rühre, führt die Kirche in eine neuerliche Reformation.

Schwerwiegendes moralisches Versagen

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Darüber hinaus sprach sich Aymans für eine differenziertere Debatte über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und Machtmissbrauch aus. Bischöfe, die gegen Missbrauchsfälle in ihrem Verantwortungsbereich nicht entschieden vorgegangen seien, haben sich Aymans zufolge "nicht eines Machtmissbrauchs schuldig gemacht, sondern sind ihrer Amtsverantwortung nicht gerecht geworden. Missbrauchsfälle selbst hätten "fast immer nichts zu tun mit der sogenannten „Macht in der Kirche“; sie dürften meistens auf der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses und damit einem schwerwiegenden moralischen Versagen beruhen."

 

DT/reg

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