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Belgische Bischöfe fordern härtere Strafe für Vangheluwe

Der Apostolische Nuntius in Belgien will nun eine Entlassung aus dem Klerikerstand vorantreiben und ist dazu nach Rom gereist.
Roger Vangheluwe, früheren Bischof von Brügge
Foto: BELGA ARCHIVES (imago stock&people) | Roger Vangheluwe, hier ein Archivbild von 1990, hat zwar den sexuellen Missbrauch an seinen Neffen eingestanden, zeigt sich ansonsten wenig kooperativ.

Berichten belgischer Medien zufolge hat die belgische Bischofskonferenz die vatikanischen Behörden aufgefordert, den früheren Bischof von Brügge, Roger Vangheluwe, härter zu bestrafen, nachdem dieser zugegeben hatte, zwei seiner Neffen sexuell missbraucht zu haben. Bislang war er aus Rom lediglich angewiesen worden, Belgien zu verlassen. Seitdem ist der frühere Bischof von Brügge in einem französischen Benediktinerkloster untergebracht, wo er keinen Besuch empfangen darf und auch die Eucharistie alleine feiern muss. Um den Fall voranzutreiben, ist der Nuntius in Belgien, Monsignore Franco Coppola, nun selbst nach Rom gereist, um den Vorgang weiter zu verfolgen. 

Brief an den Vatikan 

Verschiedene Fernsehberichte, vor allem im niederländischsprachigen flämischen Fernsehen, über sexuellen Missbrauch in der Kirche hatten berichtet, dass Vangheluwe Ende September letzten Jahres einen Brief an Papst Franziskus gesandt hatte.

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Der Inhalt des Schreibens ist bislang geheim. Der Nuntius äußerte sich zu dem Vorgang in einem Interview mit der belgischen Tageszeitung „Het Laatste Nieuws“. Darin monierte der Diplomat, dass Vangheluwe zu wenig kooperativ sei. Coppola wörtlich: „Aufgrund der Aussagen der Opfer sind die Verantwortlichen im Vatikan, mit denen ich gesprochen habe, ebenso wie ich davon überzeugt, dass Vangheluwe kein Bischof bleiben kann. Wenn eine entsprechende Bitte von Vangheluwe kommt, denke ich, dass der Papst sofort reagieren wird.“

Roger Vangheluwe trat 2010 als Bischof von Brügge zurück, nachdem er wegen eingestandenen Kindesmissbrauchs in Misskredit geraten war. Er gab zu, in den 1980er Jahren zwei Neffen sexuell missbraucht zu haben. Es stellte sich heraus, dass der Sachverhalt verjährt war und Vangheluwe strafrechtlich nicht verurteilt werden konnte. „In kirchenrechtlicher Hinsicht erhielt er die härteste Strafe, die damals vorgesehen war: Er darf in der Öffentlichkeit keine Sakramente spenden und keinen anderen Kontakt als mit den Mönchen in der Abtei haben, wo er leben muss.“

Kein Antrag auf Entlassung aus dem Klerikerstand

Vangheluwes Brief wurde vor vier Monaten verschickt, es gab jedoch noch keine Mitteilung aus Rom über das weitere Vorgehen in der Sache. „Es handelt sich um eine private Kommunikation zwischen dem Papst und Bischof Roger Vangheluwe. Daher darf niemand den Brief lesen, auch ich nicht“, erklärte Coppola im Interview. „Aber ich weiß, wie solche Angelegenheiten im Vatikan gehandhabt werden, und aufgrund der verstrichenen Zeit besteht kein Zweifel: Vangheluwe hat nicht um die Aufgabe seines Bischofsamtes gebeten.“

Vangheluwes Entlassung aus dem Klerikerstand kann auf zwei Arten erfolgen: entweder indem er selbst die Entlassung beantragt oder aufgrund einer vom Papst verhängten Strafe. Eine vom Papst verhängte Strafe ist derzeit nur schwer möglich, da der Fall nicht nur im weltlichen Strafrecht verjährt, sondern auch im kirchlichen Strafrecht abgeschlossen. DT/tpr

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