Was geschieht nun in Rom, nachdem Papst Franziskus heute Morgen gestorben ist? Die Bekanntgabe des Todes erfolgte per Videobotschaft durch Kardinal Kevin Farrell. Der 77-jährige Amerikaner ist Präfekt des Dikasteriums für die Laien, Familien und das Leben sowie Camerlengo („Kämmerer“ der katholischen Kirche). Was nach dem Tod oder Rücktritt eines Pontifex und bis zur Wahl eines Nachfolgers zu geschehen hat, regelt die Apostolische Konstitution „Universi Dominici Gregis“, die Johannes Paul II. 1996 erlassen hat und die sein Nachfolger Benedikt XVI. zweimal änderte.
252 Kardinäle werden in Rom erwartet
Diesem Dokument zufolge ist die offizielle Mitteilung an das diplomatische Korps und die Oberhäupter der jeweiligen Staaten Aufgabe des Dekans des Kardinalskollegiums. Das ist heute der 91-jährige Kardinal Giovanni Battista Re. Als Dekan dieses „heiligen Kollegiums“ beruft er nun die Generalkongregationen ein, die dem Konklave vorausgehen und an denen auch die Kardinäle teilnehmen können, die älter als 80 Jahre sind und daher nicht wählen dürfen. Heute sind es 252 Purpurträger.
Bei der ersten Zusammenkunft schwören die Kardinäle, „über alles, was in irgendeiner Weise mit der Wahl des Papstes zusammenhängt oder was seiner Natur nach während der Vakanz des Apostolischen Stuhles dieselbe Geheimhaltung voraussetzt, gewissenhaft Stillschweigen zu bewahren“. In einer der ersten zweiten Sitzungen wird nun festgelegt, wann das Begräbnis von Franziskus und das Requiem auf dem Petersplatz vor der Vatikanbasilika stattfinden wird. Im weiteren Verlauf der Generalkongregationen legen die Kardinäle auch die Namen der Prediger fest, die die Kardinäle an die Weisungen der Konstitution „Universi Dominici Gregis“ erinnern sollen. Die ursprüngliche Fassung von „Universi Dominici Gregis“ sah eine strenge Frist von 15 Tagen vom Tod oder Rücktritt des amtierenden Papstes bis zum Beginn des Konklaves vor. Benedikt XVI. hat wenige Tage vor dem Konklave 2013 diesen Punkt der Apostolischen Konstitution dahingehend geändert, dass dann, wenn alle Papstwähler in Rom anwesend sind oder wenn die Abwesenden bereits formell mitgeteilt haben, dass sie wegen gesundheitlicher Probleme oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht zur Wahl kommen werden, eine Entscheidung getroffen werden kann, die Wahl vorzuziehen. Und der Beschluss kann von den Kardinälen, Papstwählern und Nichtwählern, mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Letzte Regeländerungen durch Benedikt XVI.
Mit dem Motu proprio „Normas Nonnullas“ vom 27. Februar 2013 hat Benedikt XVI. außerdem festgelegt, dass alle Kardinäle, auch die Über-Achtzigjährigen, an der Messe „pro eligendo pontifice“ teilnehmen. Somit wird diese Liturgie vom Dekan des Kardinalkollegiums geleitet, auch wenn der über achtzig Jahre alt ist. Das Motu proprio „Normas Nonnullas“ verdeutlichte zudem die automatische Exkommunikation von Laien und Geistlichen, die am Konklave teilnehmen, um verschiedene Dienste zu leisten, und dann geheime Informationen weitergeben.
Papst Franziskus hat erklärt, er habe nicht die Absicht, die derzeitigen Konklave-Regeln zu ändern. „Universi Dominici Gregis“ besagt, dass „die Höchstzahl der wählenden Kardinäle 120 nicht überschreiten darf“. Jetzt sind es aber 135. Während in der Vergangenheit Päpste, die die Obergrenze von 120 überschritten haben, gleichzeitig ausdrücklich erklärten, dass sie dies „als Ausnahme“ von der geltenden Norm taten, hat das der verstorbene Papst nie getan.
Liturgische Vereinfachungen auf Wunsch von Franziskus
Die Generalkongregationen sind eine sehr wichtige Phase in der Vorbereitung auf das Konklave. Die Kardinäle, darunter auch die über achtzigjährigen, können sich besser kennenlernen und öffentlich über die wichtigsten Fragen diskutieren, die das Leben der Kirche betreffen. Franziskus hat die Liturgie eines Papstbegräbnisses vereinfacht. Das Amt für die liturgischen Feiern des Papstes gab vor einem Jahr eine Neufassung des „Ordo Exsequiarum Romani Pontificis“ heraus, die Franziskus am 29. April 2024 genehmigt hat. Zu den Neuerungen gehören die Feststellung des Todes des verstorbenen Papstes nicht mehr in dessen Schlaf- oder Krankenzimmer, sondern in der Kapelle des Päpstlichen Hauses, die sofortige Aufbahrung im Sarg, die Aussetzung des Leichnams des Papstes zur Verehrung durch die Gläubigen bereits im offenen Sarg, die Abschaffung der traditionellen drei Särge aus Zypresse, Blei und Eiche.
Die Neufassung ist eine Neuauflage des ursprünglichen „ordo“, der 1998 von Johannes Paul II. approbierten und 2000 veröffentlichten „editio typica“ des „Ordo Exsequiarum Romani Pontificis“, die bei der Beerdigung des polnischen Papstes im Jahr 2005 und, mit Anpassungen, bei der Beerdigung des emeritierten Papstes Benedikt XVI. im Januar 2023 verwendet wurde. „Eine zweite Auflage wurde notwendig“, erklärte Erzbischof Diego Ravelli, der Leiter des Amtes für die päpstlichen Liturgie, „vor allem, weil Papst Franziskus, wie er selbst mehrfach erklärt hat, darum gebeten hat, einige Riten zu vereinfachen und anzupassen, damit die Feier des Begräbnisses des Bischofs von Rom den Glauben der Kirche an den auferstandenen Christus besser zum Ausdruck bringt... Der erneuerte Ritus sollte außerdem noch mehr betonen, dass das Begräbnis des Papstes das eines Hirten und Jüngers Christi ist und nicht das eines mächtigen Mannes dieser Welt.“
konklave.de: eine neue „Tagespost"-Website rund um die Papstwahl
Wer sich über das anstehende Konklave und die wahlberechtigten Kardinäle informieren möchte, findet ab sofort unter der „Tagespost"-Website www.konklave.de wertvolle Hinweise.