Die deutschen Bischöfe bemühen sich im Konflikt um den Synodalen Ausschuss, der den von Rom verbotenen Synodalen Rat vorbereiten soll, um die Quadratur des Kreises. Bei der Abschlusspressekonferenz nach der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) versicherte der Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, der nächste Termin des Synodalen Ausschusses im Juni stehe fest: „Wir müssen gemeinsam entscheiden, wie wir die Aufgaben, die die Synodalversammlung uns aufgetragen hat, bearbeiten.“
Zugleich bekundete Bätzing Interesse daran, mit der römischen Kurie im Gespräch zu bleiben. Die Vollversammlung habe intensiv über den Brief der Dikasterienleiter vom 16. Februar diskutiert: „Wir nehmen das Schreiben aus Rom ernst“. Deshalb habe die Vollversammlung wie von Rom verlangt, nicht über die Satzung des Synodalen Ausschusses, der sich 2023 konstituiert habe, abgestimmt.
Bätzing: Grundsätzliche Übereinstimmung mit Rom
Die im Juli vergangenen Jahres begonnene Gesprächsrunde zwischen Dikasterienleitern und einer Delegation deutscher Bischöfe werde man „bald in einem weiteren Schritt aufnehmen“. Ein konkretes Datum nannte Bischof Bätzing auf Nachfrage nicht. Mit Nachdruck bestand der DBK-Vorsitzende auf die grundsätzliche Übereinstimmung der deutschen Bischöfe mit Rom und ordnete die Spannungen zwischen den deutschen Bischöfen und der Kurie auf der Stilebene ein: „Die römische Weltsynode und der Synodale Weg in Deutschland gehen in dieselbe Richtung – die Entwicklung von Kirche“. Es seien aber „unterschiedliche Stile, Tempi und Akzente“. Diese dienten dazu, die Entwicklungen der Kirche so in eine „verbindliche Beratung“ mit den Gläubigen, die transparent sei und Rechenschaft ablege, hineinzubegeben, damit die Bischöfe bessere Entscheidungen treffen könnten.
In den vergangenen Tagen hatte es aus den Reihen der Mitglieder des Synodalen Ausschusses massive Kritik an der römischen Intervention gegeben. Das Projekt des Synodalen Rats ist Bätzings Darstellung zufolge jedoch nicht gestorben. Man wolle einen Synodalen Rat einrichten, der kirchenrechtlichen Vorgaben entspreche und „in keiner Weise die Autorität der Bischöfe begrenzen.“ DT/reg
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