Herr Prälat, die EU-Bischofskommission COMECE hat sich gegen die Löschung von Taufeinträgen ausgesprochen. Warum greift das Recht auf Selbstbestimmung hier nicht, wenn Kläger behaupten, sie seien gegen ihren Willen getauft worden? Die Klarstellung der COMECE geschah im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen die Diözese Gent/Belgien vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein getaufter Katholik möchte sich das Recht erstreiten, dass der Eintrag seiner Taufe aus dem Taufbuch gelöscht wird. Die Klarstellung der COMECE zur Unmöglichkeit der Löschung eines Taufeintrages ist nicht die erste Erklärung dieser Art. Auch unser Dikasterium für die Gesetzestexte hat am 17. April 2025 eine Note publiziert, in der klar festgestellt wird, dass eine Löschung ...
„Die Taufe kann nicht gelöscht werden“
Ein katholischer Kläger zieht wegen des Taufbucheintrags vor Gericht – Prälat Markus Graulich SDB erläutert die Grenzen des juristischen Spielraums.
