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Vatikan untersagt die Gründung eines Synodalen Rates

Deutsche Bischofskonferenz will trotzdem einen kirchenrechtskonformen Synodalen Rat errichten. Ping Pong zwischen Rom und Deutschland geht weiter.
Kardinalstaatsekretär Pietro Parolin
Foto: dpa | In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat Kardinalstaatsekretär Parolin die Errichtung des Synodalen Rates untersagt.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Limburger Bischof Georg Bätzing, hat Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin erklärt, dass niemand das Recht hat, einen Synodalen Rat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene zu errichten. Auch die Mitarbeit am sogenannten synodalen Ausschuss sei für keinen Bischof verpflichtend. Parolin hat mit seinem Schreiben an den Vorsitzenden der DBK auf einen Brief von fünf deutschen Bischöfen geantwortet, die nach dem Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich des umstrittenen Synodalen Ausschuss hatten. Der Heilige Vater hatte den Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet. Mitunterzeichner sind die Kardinäle Ladaria und Ouellet. Klarheit gibt es damit allerdings noch nicht. 

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DBK macht weiter 

In einer am Abend veröffentlichten Pressemeldung erklärte die Deutsche Bischofskonferenz, man habe im Ständigen Rat über den Brief beraten. Da der  geplante Synodale Rat keine anderen Befugnisse habe als die Synodalversammlung des Synodalen Weges, verweist die Pressemeldung auf den Beschlusstext „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, in dem auf das Kirchenrecht verwiesen werde. Damit werde laut Pressemeldung der DBK deutlich, dass die in dem Brief zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, nicht begründet sei. 

Große Teile des Ständigen Rates wollen Beschluss umsetzen

Der Synodale Rat, der durch den Synodalen Ausschuss vorbereitet werden solle, werde sich daher, so die Deutsche Bischofskonferenz, entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen. Ein großer Teil des Ständigen Rates habe, so die Pressemeldung, erneut den Willen bekräftigt, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen.  DT/pwi


Das Schreiben des Kardinalstaatssekretärs können Sie hier im Original lesen.

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe weitere Berichte und Kommentare zur Errichtung des umstrittenen Synodalen Ausschuss.

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Meldung Ad limina Deutsche Bischofskonferenz Pietro Parolin Synodaler Weg

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