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Paderborner Studienstiftung geht ans Erzbistum Paderborn

Das Land Nordrhein- Westfalen überträgt die Paderborner Studienstiftung an das Erzbistum- Damit geht auch eine Ablösung von Staatsleistungen einher. Gebäude werden wie bisher genutzt. 
Luftbild, Gebäudeensemble der Paderborner Studienstiftung
Foto: Hans Blossey via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Das Gebäudeensemble der Paderborner Studienstiftung geht in den Besitz des Erzbistums Paderborn über.

Der Erzbischöfliche Stuhl im Erzbistum Paderborn wird den Paderborner Studienfonds vom Land Nordrhein-Westfalen übernehmen. Dies teilt der Erzbistum Paderborn auf seiner Internetseite mit. Wesentlicher Bestandteil des Paderborner Studienfonds ist ein Gebäudeensemble in der Innenstadt von Paderborn.

Dazu gehören die Universitäts- und Marktkirche sowie die von der Theologischen Fakultät und vom städtischen Gymnasium Theodorianum genutzten Gebäudeteile des ehemaligen Jesuiten-Kollegs im Zentrum der westfälischen Stadt. Ferner gehören mit dem Archiv und der „Bibliotheca Theodoriana“ eine große Anzahl von Büchern, Urkunden, Archivalien und sonstige Schriftstücke zum „Paderborner Studienfonds“. Diese Sammlungen sind in der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek in Paderborn untergebracht.

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Keine Änderungen geplant

Weder für die Hochschule, die sich in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn befindet, noch für das Gymnasium sollen laut Erzbistum sich Änderungen für den Betrieb ergeben. Ebenfalls soll sich an der Nutzung der alten Jesuitenkirche unter anderem durch die Liboriuspfarrei nichts ändern. Zum endgültigen Vollzug der Vereinbarung bedürfe es laut Erzbistum Paderborn noch eines diplomatischen Notenwechsels zwischen dem Heiligen Stuhl und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der in Kürze erfolgen solle, teilt das Erzbistum mit. Die Immobilien im „Paderborner Studienfonds“ gehen auf ehemaliges Vermögen des Jesuitenordens zurück. Im Zuge der Säkularisation fiel dieser Besitz dann zunächst an den Preußischen Staat, nach dem Zweiten Weltkrieg an das Land Nordrhein-Westfalen. Die Aufsicht und Bewirtschaftung der Immobilien erfolgten seitdem durch staatliche Stellen.

Stiftung Bischof Imad

Vorgesehen ist, dass die Gebäude und die mit ihnen verbundenen Erhaltungskosten der kirchlichen Stiftung Bischöfe Imad im Erzbischöflichen Stuhl zugeordnet werden. Deren Stiftungszweck ist die Förderung und Erhaltung kirchlicher Immobilien. Die Stiftung Bischöfe Imad ist eine der sieben Stiftungen des Erzbischöflichen Stuhls und verfolgt den Zweck, kirchliche Immobilien im Erzbistum Paderborn zu sichern und deren Erhalt zu fördern.

Die Bilanzsumme der Stiftung betrug 2020 rund 357,8 Mio. Euro. Davon entfielen auf das Grundstockvermögen 200 Mio. Euro, der restliche Betrag verteilt sich auf die Kapitalerhaltungsrücklage und die allgemeine Rücklage. Das Gesamtvermögen des Erzbischöflichen Stuhls belief sich im Jahr 2020 auf 2,7 Milliarden Euro. Mit dem Übergang des „Paderborner Studienfonds“ an den Bischöflichen Stuhl erfolgt auch eine Ablösung von Staatsleistungen. Die Baulast und die Erhaltung der Immobilien wird künftig vom Erzbistum zu tragen sein. Die Bauunterhaltungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen für die Universitäts- und Marktkirche endet mit dem Wirksamwerden der Vereinbarungen. DT/pwi

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