Bereits ab Anfang Januar wird in allen fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen das neue kirchliche Arbeitsrecht gelten. Nach neuesten Beschlüssen zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes können dort nun auch Angestellte in homosexuellen Partnerschaften und in zweiter Ehe weiterhin tätig sein.
Neue Grundordnung auch für Aachen
Wie die Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) berichtet, möchte nun, nachdem die Bistümer Essen, Köln, Münster und Paderborn die Umsetzung zum neuen Jahr ankündigten, auch das Bistum Aachen zu Jahresbeginn die neue „Grundordnung“ umsetzen.
Die Veränderungen im katholischen Arbeitsrecht wurden Ende November durch die deutschen Bischöfe beschlossen. Bei den neuen Beschlüssen handele es sich zunächst nur um eine Empfehlung an die einzelnen Bistümer. Um rechtskräftig zu sein benötigen sie die Umsetzung durch die Ortsbischöfe. Die Katholische Kirche und die Caritas sind gemeinsam nach dem Staat auf der Bundesebene mit 800.000 Angestellten der zweitgrößte Arbeitgeber.
Für das Erzbistum Paderborn sollen die Änderungen im Arbeitsrecht vorläufig angewendet werden, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Entscheide bestimmt. DT/jmo
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