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Münster beteiligt Laien bei Bischofswahl

Nach Paderborn und Osnabrück ist Münster die dritte Diözese, die damit einer Forderung des Synodalen Weges nachkommt, Laien mehr in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Bischofsstab von Clemens August Kardinal von Galen
Foto: SebastianxKonopka (www.imago-images.de) | Der Regelfall innerhalb der katholischen Kirche ist, dass der Papst die Bischöfe frei ernennt. Die Konkordatsregelung in Deutschland stellt eine Ausnahme dar.

Bevor der Münsteraner Bischof Felix Genn altersbedingt als Bischof zurücktritt, laufen in Münster bereits die Vorbereitungen zur Bischofswahl. Wie auf dem Synodalen Weg gefordert wurde, sollen zum ersten Mal auch Laien auf der Suche nach dem bischöflichen Nachfolger beteiligt werden. 

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Auf einer Sitzung des Diözesanrates, ein Beratungsgremium des Bistums, werden am Freitag 16 Laien verschiedener Altersgruppen bestimmt, die die Kandidaten mit auswählen, meldete das Internetportal „kirche-und-leben.de" am Donnerstag.

Bischofswahl gemäß Preußenkonkordat

Genn, der am 6. März seinen 75. Geburtstag feiert, hat Papst Franziskus bereits seinen Rücktritt angeboten. So sieht es das Kirchenrecht vor, wenn ein Bischof das 75. Lebensjahr vollendet. In Nordwestdeutschland gilt für die Bischofsernennung das sogenannte Preußenkonkordat. Es sieht vor, dass 16 Domkapitulare des Bistums, in diesem Fall auch Laien, Rom mögliche Kandidaten vorschlagen. Der Papst wählt aus den vorgeschlagenen Kandidaten drei aus, aus denen das Münsteraner Domkapitel den neuen Bischof wählt. Vor Münster hatten auch die Diözesen Paderborn und Osnabrück Laien an der Bischofswahl beteiligt.

Der Regelfall innerhalb der katholischen Kirche ist, dass der Papst die Bischöfe frei ernennt. Die Konkordate in Deutschland, die eine vorherige Auswahl durch die Domkapitel regeln, sind weltkirchlich gesehen die absolute Ausnahme. Der Beteiligung von Laien bei der Bischofswahl im Bistum Paderborn hat Rom 2023 auf Anfrage des Bistums einen Riegel vorgeschoben.  DT/dsc

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